BND-Affäre:Ausschuss darf Selektorenliste einsehen

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  • Seit Wochen fordert der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages Einblick in die geheimen Selektorenlisten.
  • Nun soll die Liste dem Vorsitzenden des Ausschusses und den Obleuten von Montag nächster Woche an zur Verfügung stehen.
  • Aus dieser Liste soll hervorgehen, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst BND in großem Ausmaß befreundete Staaten ausspioniert hat.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo, München

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird Einblick in eine geheime Selektorenliste des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekommen. Dies teilte das Kanzleramt am Montagnachmittag dem Ausschuss mit. Die Liste soll nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung dem Vorsitzenden des Ausschusses und den Obleuten von Montag nächster Woche an im Kanzleramt zur Verfügung stehen.

Aus dieser Liste soll hervorgehen, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst in großem Ausmaß befreundete Staaten ausspioniert hat. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der BND womöglich sogar einen deutschen Spitzendiplomaten sowie den französischen Außenminister Laurent Fabius ausspioniert hat. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zu Beginn der NSA-Affäre noch erklärt: "Abhören unter Freunden geht gar nicht."

Daraufhin hatte der französische Präsident François Hollande in der vergangenen Woche gesagt: "Unter Freunden darf es solche Praktiken nicht geben." Dies war unschwer als eine Replik auf den Spruch der Kanzlerin zu erkennen.

Mittlerweile sickerte durch, dass der BND zahlreiche Innenministerien in Europa und andere Institutionen mehr oder weniger systematisch ausspioniert haben soll. Das geschah offenbar nicht im Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes NSA, sondern eigenständig mit eigenen Selektoren.

Der Untersuchungsausschuss bekam nicht einmal einen Zwischenbericht

Mit Ausnahme des seltsamen Falls des deutschen Spitzen-Diplomaten wäre solches Vorgehen vermutlich kein Gesetzesverstoß gewesen. Der BND darf Ausländer im Ausland jederzeit unter die Lupe nehmen. Politisch allerdings ist die Vorgehensweise auf jeden Fall problematisch - wennsie bekannt wird.

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte vor Wochen schon Einblick in die geheimen Listen gefordert, aber das Begehren hatte das Kanzleramt stets abgelehnt. Eine Task-Force des Parlamentarischen Kontrollgremiums hatte stattdessen Einsicht nehmen dürfen, aber die Mitglieder dieser Task-Force konnten dem Untersuchungsausschuss bislang nicht einmal einen Zwischenbericht liefern. Der Abhören-unter Freunden-Fall wurde in Berlin vergleichsweise streng vertraulich behandelt.

Geheimdienst
:Wie der BND seine Spähaktionen vertuschen wollte

Auch der BND hat in befreundeten Länder abgehört. Der Vorgang belegt, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht funktioniert.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Offenkundig steht eine Menge auf dem Spiel: Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung und der für die Kontrolle des BND zuständigen Regierungsmitglieder. Der Grünen-Obmann im Ausschuss, Konstantin von Notz, hatte vor Wochen gesagt, es könne für "viele Verantwortliche ganz eng" werden, wenn bekannt werde, dass der BND mit Wissen des Kanzleramts Partner und Freunde ausspioniert habe.

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), erklärte, er sei der Meinung, dass "die Selektorenprüfung Aufgabe des Untersuchungsausschusses" sei. "Eine getrennte Prüfung im Parlamentarischen Kontrollgremium und im Untersuchungsausschuss wäre nicht sachdienlich."

© SZ vom 17.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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