Bildung:In Bremen fehlen Schulplätze für junge Flüchtlinge

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Ein Schüler meldet sich per Handzeichen in einem Klassenraum. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Für einen Großteil der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen der Stadt Bremen gibt es keinen Unterricht. In Niedersachsen ist das anders. Doch auch dort gibt es ein Problem.

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Bremen/Hannover (dpa/lni) - Ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen der Stadt Bremen kann nicht unterrichtet werden. Das geht aus einer Antwort des Bildungsressorts hervor. In Niedersachsen werde Unterricht angeboten, heißt es vom Kultusministerium. Allerdings kommt es dem Ministerium zufolge in der Region Hannover bei Schulanmeldungen von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern zu Verzögerungen.

In Erstaufnahmeeinrichtungen der Stadt Bremen wurden zum Stichtag 11. März 174 Kinder und Jugendliche unterrichtet, 266 nicht. Die Zahlen verändern sich laut Ressort ständig. Für die Geflüchteten in den Einrichtungen gilt zunächst keine Schulpflicht. Erst wenn sie einen festen Wohnsitz haben, müssen sie zwingend eine Schule besuchen. Sie werden dann einer Bildungsstätte zugewiesen.

Doch das dauert, weil die Kinder und die Jugendlichen zunehmend länger in den Einrichtungen leben. Das hat dem Ressort zufolge mit hoher Zuwanderung seit 2022 und Wohnraumknappheit zu tun. Das Ressort arbeitet daran, Unterricht anzubieten - innerhalb der Einrichtungen und außerhalb dieser. Im März wurden in Bremen-Überseestadt drei Räume zum Lernen angemietet. Über die nicht unterrichteten Kinder und Jugendlichen berichtete zunächst der „Weser-Kurier“.

Niedersachsen: Unterricht laut Ministerium vom ersten Tag an

In Niedersachsen können laut Kultusministerium alle Kinder und Jugendlichen, die an regulären Standorten der Landesaufnahmebehörde untergebracht sind, Unterricht vom ersten Tag an besuchen. Das Angebot sei freiwillig und es gebe in der Regel ausreichend Kapazität. Während die Flüchtlinge in Aufnahmeeinrichtungen wohnen, besteht für sie wie in Bremen keine Schulpflicht.

Ein Problem gibt es laut Ministerium in der sogenannten Clearingstelle der Region Hannover. Stellen wie diese sind für unbegleitete, minderjährige Ausländer zuständig. Dort wird kein Unterricht angeboten, weil der Aufenthalt idealerweise kurz ist. Allerdings dauert es dem Ministerium zufolge zurzeit in der Stelle länger, bis Vormünder bestellt sind und die Kinder und Jugendlichen in Schulen angemeldet werden. Zuständig sei das Sozialministerium. Auch das Kultusministerium arbeitet demnach an einer Lösung.

© dpa-infocom, dpa:240327-99-479774/2

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