Volksentscheide, so hat es der frühere Bundespräsident Joachim Gauck einmal formuliert, seien dazu da, "die Politik das Laufen zu lehren". In diesem Sinne kann die Initiative "Rettet die Bienen" für mehr Artenschutz in Baden-Württemberg als voller Erfolg gelten. Sie hat die Landespolitik gehörig auf Trab gebracht.
Der Trägerkreis um zwei Stuttgarter Berufsimker hatte Ende September kaum mit dem Unterschriftensammeln begonnen, da hat ihnen die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ein verlockendes Angebot gemacht: Zieht euren Gesetzentwurf zurück, und wir werden mit euch zusammen freiwillig das strengste Naturschutzgesetz in ganz Deutschland erarbeiten und uns außerdem die ambitioniertesten Ziele zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft setzen. Alles, um zu verhindern, dass am Ende die Bürger abstimmen.
Noch ist das Ringen um das Bienenbegehren nicht beendet
Das Bienen-Volksbegehren in Baden-Württemberg ist nicht nur wegen seiner Ziele interessant. Es zeigt auch einen beginnenden Wandel im Umgang mit dem Instrument der Volksgesetzgebung: "Die Entwicklung geht hin zum runden Tisch im Rahmen der direkten Demokratie", stellt Susanne Socher vom Verein "Mehr Demokratie" fest. Zum zweiten Mal passiert auf Landesebene, was sie auf kommunaler Ebene schon länger beobachtet, etwa bei Bürgerbegehren zum Radverkehr: Da kommt es oft gar nicht mehr zur Abstimmung, weil Gemeinderäte Kompromisse aushandeln.
Noch ist das inhaltliche Ringen um das Bienenbegehren nicht beendet: Der Trägerkreis hat sich Mitte Oktober zur Zusammenarbeit mit der Landesregierung bereit erklärt - mit der Option, dass er seine Unterschriftensammlung fortsetzt, wenn der Dialogprozess nicht bis Weihnachten die gewünschten Ergebnisse bringt. Damit das nicht passiert, soll jetzt alles schnell gehen. Das Kabinett hat vor den Herbstferien die mit den Bienenfreunden vereinbarten Eckpunkte abgesegnet. Nun soll bald das erste Arbeitstreffen folgen.
Der Blick nach Bayern setzte Kretschmann und seine Minister unter Druck
Aus Sicht der grün-schwarzen Landesregierung ist das Volksbegehren eine Bedrohung für die konventionelle Landwirtschaft, weil es ein weitgehendes Pestizidverbot enthält, das auch in Landschaftsschutzgebieten gelten soll - und das ohne jede Übergangsfrist. Über dieses Verbot ist in Baden-Württemberg ein derart heftiger Konflikt zwischen Artenschützern und Bauern entbrannt, dass Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) schon eine "Spaltung der Gesellschaft" kommen sah.
Der Blick nach Bayern hat Kretschmann und seine Minister zusätzlich unter Druck gesetzt. Dort hatten Anfang des Jahres mehr als 1,7 Millionen Menschen für das Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen" - unterschrieben. Man befürchtete, dass viele Bürger in Baden-Württemberg annehmen würden, dass nicht verkehrt sein könne, was in Bayern so große Zustimmung fand. Dabei tragen die beiden Volksbegehren zwar denselben Namen, unterscheiden sich inhaltlich aber deutlich. Vieles von dem, was die bayerischen Artenschützer forderten, ist im Südwesten schon umgesetzt. In Baden-Württemberg wurden Unterschriften für ein Gesetz gesammelt, das sehr viel weiter geht.
Vor dem Drohszenario eines ähnlich großen Zuspruchs für die Stuttgarter Bienenfreunde ist es Ministerpräsident Kretschmann und seinem Umweltminister gelungen, die CDU für so strenge Eckpunkte zu gewinnen, dass sich die Initiatoren des Begehrens auf die Schultern klopfen können. Gleichzeitig hat Kretschmanns dringender Wunsch zum Kompromiss aber grundsätzliche Fragen an der Volksgesetzgebung als Instrument der direkten Demokratie aufgeworfen.
Laut Landesverfassung sollte das Verfahren so laufen: Bürger erarbeiten einen Gesetzentwurf, beantragen das Volksbegehren und sammeln dann Unterschriften. Wenn mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben, muss der Landtag entscheiden, ob er das Gesetz annimmt. Lehnt er ab, kommt es automatisch zum Volksentscheid. Dann stimmen die Bürger darüber ab, ob sie das Gesetz wollen. Ein Dialogprozess mit Kompromissfindung ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Tatsächlich können die Initiatoren den Gesetzentwurf auf dem Weg vom Volksbegehren zum Entscheid nicht mehr ändern. Und die Regierung hat lediglich die Möglichkeit, beim Volksentscheid einen alternativen Entwurf zur Abstimmung vorzulegen.
Theoretisch kann das Parlament das unerwünschte Gesetz nach einem Volksentscheid wieder kippen. Der Landtag von Schleswig-Holstein hat es 1999 vorgemacht, als er sich für die Einführung der neuen Rechtschreibung aussprach und damit das Ergebnis einer Abstimmung aus dem Vorjahr rückgängig machte. Politisch sind Entscheidungen gegen den Volkswillen allerdings schwer zu vermitteln.
"Das Instrument entwickelt sich gerade von selbst weiter"
Nun ist Kretschmann nicht der Erste, der es gar nicht erst zum Volksentscheid kommen lassen will. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat beim Bienenbegehren lieber einen Kompromiss ausgehandelt als das Volk über verschiedene Gesetzentwürfe abstimmen zu lassen. Weil das Verfahren dort schon weiter fortgeschritten war, musste Bayern kreativ werden. So hat der Landtag den Gesetzentwurf des Begehrens einerseits "unverändert angenommen", weil das die rechtliche Voraussetzung ist, um einen Volksentscheid zu vermeiden. Gleichzeitig hat er aber - in Absprache mit den Initiatoren - ein Änderungsgesetz beschlossen.
Aus direktdemokratischer Sicht vielleicht nicht ganz sauber, räumt Susanne Socher von "Mehr Demokratie" ein. Schließlich haben sich Hunderttausende Wähler für den Entwurf der Artenschützer ausgesprochen, nicht aber den Kompromiss legitimiert. Socher hält die jüngsten Entwicklungen aber für grundsätzlich positiv, weil es bei Volksbegehren nicht mehr automatisch zu einer Frontenbildung zwischen Initiatoren und Regierung komme. "Was jetzt passiert, ist, dass die Menschen wirklich ins Gespräch gehen. Und das ist ein sehr hoher Wert." Socher kann sich vorstellen, dass Verhandlungsrunden oder auch eine inhaltliche Beratung im Parlament offiziell in das Verfahren eingebaut werden, sodass der Gesetzentwurf geändert werden kann, am Ende aber doch das Volk abstimme. "Das Instrument entwickelt sich gerade von selbst weiter", sagt sie, "und das ist supergut."