Handel mit illegalem Holz:WWF legt bei EU-Kommission Beschwerde gegen Deutschland ein

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Auch auf dem Marine-Segelschulschiff "Gorch Fock" soll laut Umweltverband WWF illegal importiertes Holz verbaut worden sein. (Foto: Thomas Zimmermann/Imago)

Der Umweltverband wirft Berlin vor, bei der Umsetzung europäischer Vorgaben gegen Handel mit illegal geschlagenem Holz zu versagen. Die Kontrollen reichten nicht aus, die Strafen schreckten nicht ab.

Von Marc-Julien Heinsch, München

Der deutsche Ableger des Umweltverbands WWF hat am Mittwoch Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Deutschland eingelegt. Der Vorwurf: Deutschland versage bei der Umsetzung der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) - und damit letztlich bei der Bekämpfung des Handels mit illegal geschlagenem Holz.

Werden Bäume ohne Plan, ohne eine Strategie für Nachhaltigkeit gefällt, um Geld mit den Stämmen zu verdienen, leiden die Wälder und damit das Klima des ganzen Planeten. Zwischen 15 und 30 Prozent des weltweit gehandelten Holzes stammten von illegal gefällten Bäumen, so ein Bericht von Interpol und der Umweltorganisation der Vereinten Nationen (Unep) von 2012. Holz aus tropischen Ländern Südamerikas, Afrikas und Südostasiens kommt demnach sogar zu 50 bis 90 Prozent aus illegalem Einschlag.

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Um den Handel mit illegalem Holz zu unterbinden, trat 2013 in der Europäischen Union die EUTR in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen nachzuvollziehen, woher ihr Holz stammt. Wer absichtlich oder auch nur fahrlässig illegal geschlagenes Holz in die EU einführt, dem drohen nun Strafen.

Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben allerdings viel Spielraum dabei, wie sie die EUTR in nationales Recht umsetzen und kontrollieren. Und da sieht Deutschland dem WWF zufolge nicht gut aus. Johannes Zahnen kontrolliert für den WWF, ob die EUTR den Handel mit illegal geschlagenem Holz in Europa tatsächlich eindämmt. Und kommt zu dem Schluss: Die Kontrollen reichten nicht aus, die Strafen schreckten nicht ab.

Verstöße kommen zwar ans Licht, die Strafen aber sind niedrig

"Bei der derzeitigen Zahl an Kontrollen dauert es rechnerisch 200 Jahre, bis alle in Deutschland am Holzhandel beteiligten Unternehmen einmal kontrolliert wurden", sagt der Tischler und Umweltingenieur Zahnen, der beim WWF für die Themen Holz und Papier zuständig ist. Hierzulande wurde die EUTR durch eine Reform des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) umgesetzt. Zuständig für die Kontrolle der Unternehmen, die in Deutschland mit importiertem Holz handeln, ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE.

Nach eigenen Angaben hat die BLE 15 Mitarbeiter zur Vor-Ort-Kontrolle. Die haben allerdings nicht nur Holzkontrollen durchzuführen. Seit 2018 haben die Mitarbeiter der Behörde zufolge 766 Prüfungen bei 719 Unternehmen durchgeführt und dabei in 372 Fällen Abweichungen festgestellt. In 39 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zum Vergleich: Der Behörde zufolge importieren rund 25 000 Firmen EUTR-relevante Waren, wobei mehr als 80 Prozent des Warenwertes von nur 450 Firmen importiert werden.

Verstöße gegen das HolzSiG können als Ordnungswidrigkeit mit maximal 50 000 Euro bestraft werden. In der Realität lagen die Bußgelder laut WWF aber eher bei rund 3000 Euro. "Ein Kubikmeter Teakholz aus Myanmar kostet aber im Einkauf schon 10 000 Euro", sagt Zahnen.

Er nennt die EUTR einen "Papiertiger". Es werde "eine vordergründige Show abgezogen" aber das eigentliche Ziel, werde nicht erreicht. Er hofft, dass es durch die Beschwerde bei der EU-Kommission zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland kommt, weil dieses EU-Recht nicht ausreichend umsetze. Auch in anderen EU-Ländern sieht es nach Einschätzung von Experten nicht besser, sondern eher schlechter aus. Letztlich geht es Zahnen um eine Reform der EUTR und ihrer nationalen Umsetzung überall in der EU. Die Regeln sollen - aus Sicht des WWF - "endlich" wirksam werden.

Beim Thünen-Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie ist Margret Köthke Expertin für die EUTR und ihre Folgen. Der Handlungsspielraum der zuständigen Behörde sei "von Gesetzesseite her sehr eingeschränkt", sagt Köthke. Nicht der Import von illegaler Ware ist ein Straftatbestand, sondern die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Und dass illegal geschlagenes Holz absichtlich oder fahrlässig eingeführt wurde, sei für die Behörden wiederum schwer nachzuweisen. Die abschreckende Wirkung der EUTR sieht Köthke für die Unternehmen hauptsächlich im "drohenden Reputationsverlust" für Unternehmen. Der wiege schwerer als eine Geldstrafe.

Illegal importiertes Holz soll auch auf der Gorch Fock verbaut sein

Zwielichtige Geschäfte mit Holz haben Johannes Zahnen und Kollegen in den letzten Jahren gleich mehrere aufgedeckt. Wiederholt wurden beim Möbelhändler Dänisches Bettenlager Holzart und Holzherkunft falsch deklariert. Gerichte verhängten Geldstrafen von insgesamt rund 100 000 Euro. Grundlage für die Urteile war allerdings das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - nicht das HolzSiG, also gerade nicht die EUTR.

Oder die Sache mit dem Segelschulschiff der deutschen Marine: der Gorch Fock. Für die Renovierung des Decks soll mit Steuergeldern sehr wahrscheinlich Teakholz aus Myanmar eingekauft worden sein. Das ergaben Recherchen des WWF und der Umweltorganisation Environmental Investigation Agency. Aufgrund der politischen Lage im Land, so teilte es die BLE 2018 mit, sei kein legaler Import von Holz aus Myanmar nach EUTR-Standards möglich. Ein schwedisches Gericht kam schon 2016 zum selben Schluss. Trotzdem sprach die BLE im Fall Gorch Fock nur eine Verwarnung aus.

Eine BLE-Sprecherin erklärt auf Anfrage: Die BLE sei ihrem Prüfauftrag vollumfänglich nachgekommen, es sei überprüft worden, ob die Teakholz-Importe aus den Jahren 2015 bis 2017 aus illegalem Einschlag stammten. "Erst in 2017 kam die Diskussion um die EUTR-Konformität von Importen aus Myanmar auf." In der Folge habe die BLE bis Mitte 2018 alle aus Myanmar importierenden Firmen kontrolliert und nach "entsprechenden Feststellungen" bekannt gegeben, dass ein EUTR-konformer Import von Holz aus Myanmar nicht möglich sei. Die Importe von Holz für die Gorch Fock lagen zeitlich vor dieser Ankündigung, der festgestellte EUTR-Verstoß sei mit der Verwarnung des Importeurs geahndet und seit Juni 2018 sei kein Teakholz aus Myanmar mehr zum Import angemeldet worden.

Und dann gibt es noch den Fall um das Holzhandelsunternehmen Wob Timber, der im April am Landgericht Hamburg in erster Instanz verhandelt wurde. Der Fall fällt in eine Zeit, in der es noch keine EUTR gab. Johannes Zahnen war trotzdem an der Aufarbeitung beteiligt. 31 Lieferungen mit Holz aus Myanmar, so der vor dem Landgericht verhandelte Vorwurf der Anklage, seien mit mutmaßlich verschleiertem Ursprung nach Deutschland eingeführt worden. Das Problem: Zum Zeitpunkt der Geschäfte galt noch ein Embargo für den Handel mit Myanmar.

Das Landgericht Hamburg hat den Geschäftsführer der Wob Timber GmbH, Stephan Bührich, - bis kurz vor dem Urteil Vorstand des Interessenverbandes des deutschen Holzhandels GD Holz für den Bereich Außenhandel - in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungsauflage in Höhe von 200.000 Euro verurteilt. Mehr als drei Millionen Euro, die aus Geschäften des Unternehmens mit Teakholz hervorgegangen sein sollen, will das Gericht von Wob Timber einziehen. Die Einfuhr des Holzes, so die Argumentation des Gerichtes, sei nach Paragraph 18 Außenwirtschaftsgesetz eine Straftat, den Angeklagten sowohl das Embargo als auch der Ursprung des Holzes bekannt gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bührich und das Unternehmen haben Revision eingelegt. Nach deren Ansicht sei fraglich, ob der Import von Holz, das zwar in einem Embargoland gewachsen aber beispielsweise in Taiwan verarbeitet wurde, überhaupt vom Einfuhrverbot betroffen sei. Die Hamburger Richter hätten "komplexe außenwirtschaftliche Fragen" zu prüfen gehabt, die höchstrichterlich noch nicht geklärt seien, so Bührich in einer Erklärung. Und: Im Verfahren habe ein Beamter des Bundesamtes für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle die Rechtsauffassung von Wob Timber bestätigt. Nun geht der Fall zur nächsthöheren Instanz - dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Hätten die EUTR, das reformierte HolzSiG oder die BLE einen solchen Fall verhindern können, wenn es sie damals schon gegeben hätte?

Eine Behörde mit unklarer Rolle und das Problem mit der Nachhaltigkeit

Folgt man der Juristin Lena Walker, drängt sich der Eindruck auf: Eher nein. Bei der Umsetzung der Europäischen Holzhandelsverordnung durch Deutschland sieht die nämlich noch "deutlich Luft nach oben". Walker forscht in Münster zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, wie denen, die die EUTR den Unternehmen beim Handel mit Holz auferlegt. Sie sagt: "Die BLE ist bislang eher schlecht für die Kontrolle geeignet." Das liege zum einen an fehlendem Geld und Personal. Zum anderen an der unklaren Rolle der Behörde. Die BLE sehe sich auch als eine Art Helferin für die Unternehmen, die Anforderungen einzuhalten. Gleichzeitig zu beraten, zu kontrollieren und Ordnungsgelder zu verhängen sei schwierig, so Walker.

Ein weiteres Problem sieht Juristin Walker im Spielraum, den die EUTR den einzelnen Ländern überlasse. Die Legalität des Holzeinschlags werde nur nach den Vorschriften des Herkunftslandes beurteilt. Das heißt: Gibt es im Herkunftsland gar keine Anforderung an nachhaltigen Holzeinschlag, dann erhebt die EUTR auch keine weiteren Ansprüche. Dabei gehe es doch eigentlich darum, den internationalen Holzhandel nachhaltiger zu machen. "Aber Nachhaltigkeit spielt im Rahmen der Verordnung gar keine Rolle."

Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version des Artikels wurde der Eindruck erweckt, das Urteil des Landgerichts Hamburg sei bereits rechtskräftig. Das ist nicht der Fall, da der Geschäftsführer und das Unternehmen gegen das Urteil Revision eingelegt haben und der Fall nun vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht. Die entsprechende Stelle im Artikel wurde angepasst.

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