Justiz:Im Zweifel auf die Schnelle - oder?

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Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt: Schrecken Schnellverfahren potenzielle Täter ab? Die Zahlen geben das nicht her. (Foto: Beatrice Jansen/imago/photothek)

Beschleunigte Verfahren an deutschen Gerichten gibt es schon eine ganze Weile. Deshalb weiß man inzwischen auch, ob sie abschreckend auf potenzielle Straftäter wirken.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wahrscheinlich wollte Carsten Linnemann ohnehin nicht besonders originell sein. Jedenfalls ist das beschleunigte Gerichtsverfahren, mit dem der neue CDU-Generalsekretär Schwimmbadstörern zu Leibe rücken will, ein echter Longseller der Justizpolitik, vielfältig nutzbar. 2002 bereitete sich die Polizei in Prignitz wegen des Elbehochwassers auf Schnellverfahren gegen Plünderer vor, 2004 wurden zwei öffentlichkeitswirksame Störer eines Fernsehgottesdiensts im kurzen Prozess verurteilt, 2006 wurden die Gerichte wegen der Fußball-WM zur raschen Aburteilung von Hooligans angehalten. Die Anlässe wechselten, aber das beschleunigte Verfahren war in der Rhetorik von Justizministerinnen und Rechtspolitikern eine Zeit lang fast so beliebt wie der Slogan "Schwitzen statt Sitzen".

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