Auschwitz-Prozess:"Ich bin ein armer, kleiner Unteroffizier gewesen"

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Wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau musste sich der frühere SS-Mann Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg verantworten. Der geständige Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Wichtige Zitate aus dem Prozess.

  • "Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe." (Gröning bei Prozessbeginn)
  • "Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden." (Gröning zum Vorsitzenden Richter Franz Kompisch)
  • "Wenn die Juden unsere Feinde sind, ist es Teil des Krieges, dass sie erschossen werden." (Gröning über seine damalige Denkweise)
  • "Ein SS-Rottenführer nahm das Baby, schlug das Baby gegen einen Lkw und das Schreien hörte auf." (Gröning über seine Erlebnisse)
  • "Man rühmte sich, dass man in 24 Stunden 5000 Tote versorgen könnte." (Gröning zum Verbleib der Ermordeten)
  • "Ich bin ein armer, kleiner Unteroffizier gewesen." (Gröning zur Begründung, warum er einige Fragen zum Lager nicht beantworten kann)
  • "Ich konnte mir das nicht vorstellen." (Gröning auf die Fragen der Nebenklage, ob er sich vorstellen konnte, dass auch nur ein einziger Jude lebend aus dem Lager herauskommen würde)
  • "Das ist heute natürlich anders zu beantworten als damals. Da bin ich jetzt ganz anderer Meinung als damals." (Gröning zur Frage, ob die Vernichtung der Juden nach seiner Einschätzung richtig gewesen sei)

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:Augen, die die Hölle auf Erden sahen

70 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz haben sich Überlebende fotografieren lassen. In ihren Gesichtern spiegeln sich Schmerz und Trauer - die meisten von ihnen verloren ihre Angehörigen.

  • "Mir ist bewusst, dass ich mich durch meine Tätigkeit in der Häftlingsgeldverwaltung am Holocaust mitschuldig gemacht habe, mag mein Anteil auch klein gewesen sein." (Gröning in einer von seiner Anwältin verlesenen Erklärung)
  • "Es war ein furchtbarer Geruch in der Luft, wie verbranntes Fleisch." (Der Auschwitz-Überlebende Max Eisen als Zeuge im Prozess)
  • "Nein, nicht übertrieben." (Gröning zur Aussage des Auschwitz-Überlebenden Max Eisen)
  • "Meine Vergebung spricht die Täter nicht frei." (Die Auschwitz-Überlebende Eva Kor als Zeugin vor Gericht. Später reicht sie Gröning zweimal die Hand.)
  • "Es geht mir nicht um die Strafe, es geht mir um das Urteil, die Stellungnahme der Gesellschaft." (Die Auschwitz-Überlebende Eva Pusztai-Fahidi als Zeugin vor Gericht)
  • "Vielleicht kann Gott vergeben, ich kann es nicht." (Die Auschwitz-Überlebende Hedy Bohm als Zeugin vor Gericht)
  • "Herr Gröning, Sie haben gesagt, dass Sie moralisch verantwortlich sind. Das ist nicht genug." (Die Auschwitz-Überlebende Kathleen Zahavi als Zeugin vor Gericht)
  • "Wenn wir nachts draußen arbeiteten, sahen wir das Feuer der Schornsteine und die Schreie und Gebete waren so laut, dass ich mir die Ohren zuhielt." (Die Auschwitz-Überlebende Irene Weiss als Zeugin vor Gericht)

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:Menschenversuche und organisierter Massenmord

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Von Barbara Galaktionow
  • "Wir sind hier mit einem Geschehen konfrontiert, das an die Grenzen menschlichen Verstehens geht." (Staatsanwalt Jens Lehmann in seinem Plädoyer)
  • "Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte. Herr Gröning hat mitgemacht, und deswegen wird er wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt werden. Viel zu spät, aber nicht zu spät." (Nebenkläger-Vertreter Cornelius Nestler in seinem Plädoyer)
  • "Die Opfer haben wieder Gesichter bekommen." (Nebenkläger-Anwalt Christoph Rückel)
  • "Sie haben nicht wie Tausende andere geschwiegen." (Nebenkläger-Anwalt Markus Goldbach zu Gröning)
  • "Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte, hat Professor Nestler hier gesagt. Das ist mir bewusst", betonte Gröning. "Ich bereue aufrichtig, dass ich diese Erkenntnis nicht viel früher und konsequenter umgesetzt habe." (Gröning in seinem Schlusswort)
  • "Es erfüllt uns mit Genugtuung, dass nunmehr auch die Täter Zeit ihres Lebens nicht vor einer Strafverfolgung sicher sein können." (Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther nach dem Urteil)
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