Als Beispiel kann man gut einen Vater nehmen, der am Nachmittag seine Tochter aus dem Kindergarten abholt oder ehrenamtlich eine Schülermannschaft trainiert und abends nach 22 Uhr noch eine Stunde am Laptop E-Mails von amerikanischen Kunden beantwortet. Stöpselt sich dieser Arbeitnehmer am nächsten Morgen um acht wieder pünktlich im Großraumbüro ein, verstoßen er und sein Arbeitgeber gegen die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten. Bislang war dies im deutschen Arbeitsalltag kein Problem. Der Angestellte und sein Chef haben das ja so vereinbart; die Arbeitszeit ist Vertrauenssache, ohne dass sie erfasst wird. Doch in Zukunft dürfte das nicht mehr so einfach gehen.
Arbeitszeit:Zwischen Vertrauen und Ausbeutung
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Abends ein paar Mails beantworten oder die Präsentation fertigstellen: In vielen Betrieben ist das Alltag. Damit kann nun Schluss sein. Was das Grundsatzurteil zur Arbeitszeit verändert.
Von Thomas Öchsner
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