Die AfD gibt auf in einem Rechtstreit um unerlaubte Parteispenden an ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen im Jahr 2016. Die Partei will auf eine formal bereits angekündigte Berufung verzichten und die gerichtliche Auseinandersetzung damit beilegen. Das teilte ein Sprecher am Freitag mit. Zuvor hatte der Bundesvorstand bei einer Sitzung im thüringischen Suhl einen entsprechenden Beschluss gefasst. Den Angaben zufolge sprachen sich acht Mitglieder für den Beschluss aus, drei votierten dagegen, zwei Mitglieder enthielten sich.
In der Spendenaffäre ging es um Plakate und andere Wahlkampf-Maßnahmen zugunsten von Meuthen im Jahr 2016. Die Bundestagsverwaltung sah darin eine Parteispende und verhängte eine Sanktion in Höhe von knapp 270 000 Euro. Das Berliner Verwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an.
Jörg Meuthen:"Ich habe vieles nicht mitgekriegt"
Die AfD muss nach einem Gerichtsurteil für fragwürdige Wahlkampfhilfe Strafe zahlen. Im Prozess beruft sich AfD-Chef Jörg Meuthen auf seine Unerfahrenheit.
"Laut anwaltlicher Einschätzung ist es - nach mündlicher Verhandlung und mittlerweile vorliegender Urteilsbegründung - eher fraglich, dass wir mit unserer Rechtsauffassung in weiteren Instanzen obsiegen würden", erklärte die AfD. Deshalb und um eine "Aufbauschung des Vorgangs" als "Parteispendenaffäre" im Wahljahr 2021 zu verhindern, habe man sich jetzt zu diesem Schritt entschlossen. Die AfD halte den Strafbescheid und die Abweisung ihrer Klage dennoch für "sachlich falsch und anfechtenswert".