Jörg Meuthen:"Ich habe vieles nicht mitgekriegt"

Verhandlung über unzulässige Wahlkampfhilfe für die AfD

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen bei der Verhandlung in Berlin.

(Foto: Paul Zinken/dpa)
  • Das Berliner Verwaltungsgericht weist eine Klage der AfD gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 269 400 Euro ab.
  • Die Goal AG hatte im Jahr 2016 Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Jörg Meuthen im Wert von 89 800 Euro organisiert.
  • Vor Gericht beruft sich Meuthen auf seine Unerfahrenheit.

Von Markus Balser, Berlin

Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen hat die AfD eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstagabend eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 269 400 Euro ab. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer PR-Firma Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden.

Zuvor hatte Meuthen erklärt, damals vom hohen Wert der Zuwendungen überrascht gewesen zu sein. "Die Dimension hat mich tief erschrocken", sagte Meuthen am Donnerstag vor Gericht. Die Goal AG hatte Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Meuthen im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg im Wert von 89 800 Euro organisiert. Die Bundestagsverwaltung wertet das als illegale Parteispende und hat eine Strafzahlung in dreifacher Höhe verhängt. Dagegen wehrte sich die AfD in dem Prozess. Die Bundestagsverwaltung moniert, dass die Wahlkampfhilfsaktionen nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt wurden.

Schweizer Goal AG erstellte großformatige Plakate, Flyer und Anzeigen

Jörg Meuthen berief sich in der Verhandlung am Verwaltungsgericht am Donnerstag auf mangelnde Informationen über das finanzielle Ausmaß der Hilfen und seine Unerfahrenheit. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei damals sehr "hemdsärmelig" abgelaufen. "Da gab es keine professionelle Organisation", sagte er. Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Schweizer Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen: "Ich habe vieles nicht mitgekriegt."

Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Meuthen habe sich bei Annahme der Spende nicht die erforderliche Gewissheit über die Person des Spenders und die Höhe der Spende verschafft, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Auch die von der AfD angegriffenen Höhe der Strafe sei rechtens. Die Normen des Parteiengesetzes seien verfassungs- und europarechtskonform.

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