Parteiausschluss:AfD-Schiedsgericht: Kalbitz darf Partei nicht angehören

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Andreas Kalbitz während einer Pressekonferenz vor zwei Jahren. (Foto: imago images / ZUMA Press)

Wenige Tage nach dem Erfolg vor dem Landgericht erlebt der bisherige Brandenburger Landeschef einen neuen Rückschlag. An Gremiensitzungen könnte er dennoch teilnehmen.

Von Markus Balser, Berlin

Die AfD will den brandenburgischen Rechtsaußen Andreas Kalbitz wenige Tage nach seiner Kurzfrist-Rückkehr schon wieder ausschließen. Nach Angaben aus Kreisen des Bundesschiedsgerichts der Partei, lehnte das neunköpfige Gremium einen Antrag des 47-Jährigen gegen den Rauswurf per Eilverfahren mehrheitlich ab.

Kalbitz war gegen den Rauswurf aus der AfD durch einen Beschluss des Bundesvorstands vor das Parteigericht gezogen. Im Hauptsacheverfahren habe Kalbitz keine Erfolgsaussichten, soll das Gericht laut Parteikreisen entschieden haben. Deshalb könne das Schiedsgericht ihm die Mitgliedsrechte nicht im Eilverfahren zusprechen. Zuerst hatte die ARD darüber berichtet.

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Damit geht der Versuch, Kalbitz aus der Partei zu werfen in eine neue Runde. Denn erst am Freitag hatte das Berliner Landgericht die Annullierung der Parteimitgliedschaft durch den Bundesvorstand der AfD für unzulässig erklärt. Das Schiedsgericht müsse in einem Verfahren über den Ausschluss entscheiden. Bis zu dessen Entscheidung im Hauptsacheverfahren dürfe Kalbitz Teil der Partei bleiben, erklärte das Landgericht Ende der Woche.

Im vergangenen Monat hatte der Bundesvorstand der Partei die Mitgliedschaft von Kalbitz in einer knappen Mehrheitsentscheidung für nichtig erklärt. Das Gremium lastete ihm an, dass er bei seinem Eintritt in die Partei 2013 frühere Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen nicht angegeben habe. Dabei ging es um eine frühere Mitgliedschaft bei den Republikanern sowie eine Zugehörigkeit zu der inzwischen verbotenen rechtsextremen Organisation Heimattreue Deutsche Jugend. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegt eine Mitgliedsliste vor, auf der Kalbitz geführt wurde. Kalbitz bestreitet, Mitglied dieser Organisation gewesen zu sein.

Das parteiinterne Schiedsgericht entschied wegen der großen Bedeutung des Falles mit den neun Richtern aller drei Kammern. Offen ist, welche Folgen die Eilentscheidung hat. In der AfD sei eine heftige Debatte darüber entbrannt, hieß es. Denn das Berliner Landgericht hatte sein Urteil damit begründet, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei zuständig sei. Bis zu dessen finaler Entscheidung müsse Kalbitz Rechtsschutz gewährt werden.

Da das Schiedsgericht bislang aber nur im Eilverfahren, nicht aber im Hauptsacherfahren entschieden hat, könnte eine kuriose Situation eintreten: Kalbitz könnte dann trotz neuerlichem Rauswurf an den Sitzungen des Bundesvorstands und einem Treffen der AfD-Landesschefs am Wochenende teilnehmen. Die Situation könnte Wochen anhalten. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren wird in der AfD erst für Ende Juli erwartet.

Die Annullierung der Mitgliedschaft hatte massive Verwerfungen in der AfD ausgelöst. Während Parteichef Jörg Meuthen den Schritt forciert hatte, sprachen sich sein Co-Vorsitzender Tino Chrupalla und der Ehrenvorsitzende und Chef der Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, dagegen aus. Die neuen juristischen Volten könnten den internen Streit neu entfachen.

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