Eilverfahren in Köln:AfD erleidet Rückschlag im Streit mit dem Verfassungsschutz

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Der Thüringer Björn Höcke ist das wohl bekannteste Gesicht des "Flügels" der AfD, der eigentlich gar nicht mehr existieren sollte. (Foto: Michael Reichel/dpa)

Wie viele Mitglieder hatte und hat der sogenannte "Flügel" der AfD? Die Partei wollte dem Verfassungsschutz verbieten lassen, diese Zahl zu nennen, kommt damit aber vor Gericht nicht durch.

In einem Klageverfahren gegen den Bundesverfassungsschutz hat die AfD vor Gericht einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte in einem Eilverfahren den Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung ab.

Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verbieten sollte bekanntzugeben, dass der sogenannte "Flügel" der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7000 betrage. Zugleich hatte die AfD beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine Zwischenregelung zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb.

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Die AfD argumentierte, die Zahl von 7000 sei frei erfunden. Die Bekanntgabe dieser Zahl hätte eine stigmatisierende und ehrschädigende Wirkung, weil dem "Flügel" dadurch eine Bedeutung beigemessen werde, die er in Wahrheit gar nicht habe.

Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Es begründete dies damit, dass die voraussichtlichen Folgen des Bekanntwerdens der Zahl 7000 als gering zu bewerten seien. Die Mitgliederzahl von 7000 sei bereits früher an die Öffentlichkeit gelangt. Diese Angabe finde sich bereits im Verfassungsschutzbericht des Bundes von 2019 und sei erfolglos von der AfD gerichtlich angegriffen worden. Auch in anderen behördlichen Veröffentlichungen und Medien sei die Zahl bereits genannt worden. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

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Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Dienstag noch nicht über einen weiteren Antrag der AfD. Darin geht es darum, dass dem Verfassungsschutz verboten werden soll, die Partei als Verdachtsfall einzustufen. Wann in diesem Verfahren eine Entscheidung ergeht, ist noch offen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den rechtsextremen "Flügel" im März 2020 unter Beobachtung gestellt. Der AfD-Bundesvorstand hatte daraufhin beschlossen, dass die Gruppierung sich selbst auflösen solle. Doch selbst wenn das geschehen sein sollte - was nicht gesichert ist -, sieht der Verfassungsschutz den Einfluss der Anhänger des "Flügels" in der Partei wachsen.

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