Abtreibungsrecht:Buschmann fordert schnelle Streichung von Paragraf 219a

Der kommende Justizminister Marco Buschmann (FDP) will den Abtreibungsparagrafen 219a schnell Geschichte werden lassen. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann will den umstrittenen Strafrechts-Paragrafen möglichst rasch abschaffen. Er verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte offen über Abtreibung informieren dürfen. Das sei "untragbar", sagte Buschmann.

Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Werbeverbot für Abtreibungen zügig abschaffen. "Ich möchte möglichst schnell den Paragrafen 219a StGB streichen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen zu entfernen.

Buschmann erklärte: "Wir leben in einem Zeitalter, in dem jeder jede denkbare Verschwörungstheorie im Internet verbreiten kann, auch über Schwangerschaftsabbrüche. Ausgerechnet diejenigen, die dafür ausgebildet sind, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, müssen aber die Sorge haben, Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären." Das halte er für untragbar. Eine Abschaffung des Paragrafen werde für die ratsuchenden Frauen sowie die Ärztinnen und Ärzte eine deutliche Verbesserung mit sich bringen.

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Das Werbeverbot für Abtreibungen, das in Paragraf 219a Strafgesetzbuch geregelt ist, untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.

Kritik am Plan der Ampel-Koalition gab es in den vergangenen Tagen aus der katholischen und der evangelischen Kirche. Der Augsburger katholische Weihbischof Anton Losinger sagte der Welt: "Es geht zutiefst und primär um das allerwesentlichste Grundprinzip unserer Verfassung: das Lebensrecht ungeborener Menschen." Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Martin Dutzmann, befürwortet die aktuell gültige Gesetzgebung. "Sie nimmt beides ernst: den Schutz des ungeborenen Lebens und die erheblichen Konfliktlagen, in die Schwangere im Verlauf der Schwangerschaft geraten können", sagte er.

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