Berlin:Verfassungsgericht: Wild bleibt aus Fraktion ausgeschlossen

Berlin (dpa/bb) - Der AfD-Politiker Andreas Wild bleibt vorerst aus der Fraktion seiner Partei im Berliner Abgeordnetenhaus ausgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes wies einen Antrag Wilds auf einstweilige Anordnung ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit wollte der Abgeordnete erreichen, dass er vorläufig wieder zur Mitarbeit in der AfD-Fraktion zugelassen wird - bis grundsätzlich über seinen Antrag auf Wiederaufnahme entschieden ist. Dieses Hauptsacheverfahren (VerfGH 130/17) sei noch anhängig, so das höchste Berliner Gericht.

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Berlin (dpa/bb) - Der AfD-Politiker Andreas Wild bleibt vorerst aus der Fraktion seiner Partei im Berliner Abgeordnetenhaus ausgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes wies einen Antrag Wilds auf einstweilige Anordnung ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit wollte der Abgeordnete erreichen, dass er vorläufig wieder zur Mitarbeit in der AfD-Fraktion zugelassen wird - bis grundsätzlich über seinen Antrag auf Wiederaufnahme entschieden ist. Dieses Hauptsacheverfahren (VerfGH 130/17) sei noch anhängig, so das höchste Berliner Gericht.

Die AfD-Fraktion hatte Wild, der als Rechtsaußen gilt und wiederholt mit provozierenden Äußerungen gegen Flüchtlinge, Ausländer und Andersdenkende aufgefallen war, am 18. Juli ausgeschlossen. Als Gründe wurden „Differenzen über die Arbeit im Abgeordnetenhaus und über das öffentliche Bild der Partei“ angegeben. Wild fungiert nun als fraktionsloser Abgeordneter, in der Partei durfte er bleiben.

In der Begründung für ihre Entscheidung erklärten die Verfassungsrichter, Wild habe schwere Nachteile, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebieten könnten, „nicht hinreichend substantiiert“ dargelegt. Zwar habe er seine Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der Fraktionsarbeit verloren, doch verblieben ihm solche Möglichkeiten als fraktionsloser Abgeordneter. Fehlende Unterstützung durch seine Fraktion könne er durch Inanspruchnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments teils kompensieren.

Die AfD hat als fünftstärkste Fraktion 23 Abgeordnete.

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