Berlin:Berlin verdreifacht Zweitwohnungssteuer

Berlin (dpa/bb) - Berlin verdreifacht zum 1. Januar 2019 die Zweitwohnungssteuer auf 15 Prozent der Nettokaltmiete. Zudem soll die Abgabe künftig sofort fällig werden und nicht wie bisher erst nach einem Jahr. Das beschloss das Abgeordnetenhaus am Donnerstag.

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Berlin (dpa/bb) - Berlin verdreifacht zum 1. Januar 2019 die Zweitwohnungssteuer auf 15 Prozent der Nettokaltmiete. Zudem soll die Abgabe künftig sofort fällig werden und nicht wie bisher erst nach einem Jahr. Das beschloss das Abgeordnetenhaus am Donnerstag.

Der rot-rot-grüne Senat verspricht sich von der Gesetzesänderung in erster Linie, dass mehr Menschen ihren Hauptwohnsitz in Berlin anmelden, nicht zuletzt Studenten. Das hätte Mehreinnahmen aus anderen Steuern und dem Länderfinanzausgleich zur Folge. Höhere Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer selbst, die zuletzt um die drei Millionen Euro jährlich einbrachte, seien nicht das Hauptziel.

Im Durchschnitt müssen Steuerpflichtige für ihre Zweitwohnung laut Finanzverwaltung künftig pro Jahr 546 Euro statt bisher 182 Euro zahlen. Mit dem bisherigen Steuersatz liege Berlin weit unter dem Bundesdurchschnitt. Auch der neue Satz sei noch niedriger als etwa in München, Potsdam oder Konstanz.

Etwa 130 000 Menschen haben nach früheren Angaben der Finanzverwaltung einen Zweitwohnsitz in Berlin angemeldet, jedoch gelten nur rund 17 000 als steuerpflichtig. Für die anderen greifen Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder Menschen, die nur vorübergehend in der Hauptstadt leben.

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