Sachsen-Anhalt:Tumulte bei Urteilsverkündung im Fall Köthen

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Die beiden angeklagten Afghanen mit der Verteidigung im Gerichtssaal in Dessau-Roßlau. (Foto: dpa)
  • Nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen sind die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen worden.
  • Das Gericht verurteilte den 17 Jahre alten Angeklagten zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten.
  • Ein 19 Jahre alter Mitangeklagter wurde zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
  • Bei der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen.

Von Antonie Rietzschel, Dessau-Roßlau

Richterin Uda Schmidt versucht der Familie von Markus B. Trost zuzusprechen. "Ein junger Mensch ist gestorben. Es gibt kaum etwas Schlimmeres, als wenn Eltern ihren Sohn so jung verlieren." Weiter kommt sie nicht. Daniel B., der Bruder des Toten, steht plötzlich auf. "Ich habe gesehen wie sie auf ihn eingetreten haben", ruft er. Dann wirft er den Tisch vor sich um, läuft auf die Angeklagten zu. Justizbeamte ziehen Hedajatullah H. und Ezatullah M. aus dem Saal. Ein Beamter nimmt den Wütenden in den Polizeigriff.

Nach einer Ermahnung durch die Richterin geht die Urteilsverlesung weiter. Drei Polizisten postieren sich hinter Daniel B. Der folgt den weiteren Ausführungen regungslos. Die beiden Afghanen werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise zu einem Jahr und fünf Monaten Haft verurteilt.

Eineinhalb Stunden nimmt sich die Richterin Zeit, um das Urteil zu begründen. Sie will bei der Bewertung des Falls keine Zweifel aufkommen lassen - auch wegen der politischen Brisanz. Nach dem Tod von Markus B. am 8. September 2018 hatten sich in Köthen Tausende Menschen zu einem "Schweigemarsch" versammelt, darunter bekannte NPD-Politiker und Neonazis, die vom "Rassenkrieg gegen das deutsche Volk" sprachen. Stadt und Land reagierten schnell, um ähnliche Szenen wie zuvor in Chemnitz zu verhindern, wo der Tod eines Deutsch-Kubaners zu rechtsextremen Ausschreitungen geführt hatte.

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Im Fall von Köthen informierten Polizei und Justiz über aktuelle Ermittlungsergebnisse und widersprachen offensiv angeblichen Zeugenaussagen, die in sozialen Netzwerken kursierten. Auch das Justizministerium schaltete sich ein. Doch selbst als bekannt wurde, dass Markus B. an einem Herzinfarkt gestorben ist, hielt sich das Gerücht, er sei von Afghanen ermordet worden.

Auch im Prozess gestaltete sich die Beweisaufnahme schwierig. Die Angeklagte sowie einzelne Zeugen waren zur Tatzeit teilweise schwer alkoholisiert. Vor Gericht konnten sie sich zuweilen nicht an den genauen Tathergang erinnern, widersprachen sich in der Darstellung. "Es gab Zeugen, die aufgrund von Gerüchten und Erzählungen nicht mehr unterscheiden konnten zwischen Gehörtem und Gesehenen", sagt die Richterin während der Urteilsbegründung. Einem Zeugen wirft sie Falschaussage vor und kündigt Konsequenzen an.

Am Ende gelang es dem Landgericht dennoch, den Tatablauf zu rekonstruieren. Es war ein tragischer Zufall, der Markus B. am Abend des 8. September auf Hedajatullah H. und Ezatullah M. treffen ließ. Die beiden Afghanen stellten auf einem Spielplatz eine Bekannte wegen ihrer Schwangerschaft zur Rede. Es kursierten Gerüchte, wonach nicht, wie von der Frau behauptet, der beste Kumpel von Hedajatullah H. der Vater des Kindes sei. Es kam zum Streit. Die junge Frau bestätigte den Verdacht, wonach ein gemeinsamer Bekannter der Vater sei. Eben jener saß neben ihr auf der Bank. Hedajatullah H. schlug den Landsmann mit der Faust ins Gesicht, sie wälzten sich auf dem Boden. Markus B., ging auf die Männer zu. Hedajatullah H. versetzte B. einen Stoß. Der stürzte ungebremst zu Boden und blieb regungslos liegen. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass Ezatullah M. anschließend gegen den Kopf von Markus B. trat.

Der Schmerz wird bleiben

B. hatte einen angeborenen Herzfehler und erlitt offenbar bereits beim Sturz einen Herzstillstand. Richterin Schhmidt betont in der Urteilsbegründung, der junge Mann hätte jederzeit einen Herzinfarkt erleiden können. Von einem tragischen Unfall will sie dennoch nicht sprechen. Die beiden Angeklagten hätten durch ihr fahrlässiges Verhalten den Tod von Markus B. herbeigeführt.

Dass nicht nur gegen den 17-jährigen Ezatullah M., sondern auch gegen den mittlerweile 19-jährigen Hedajatullah H. Jugendstrafrecht angewandt wurde, begründet Schmidt mit der fehlenden Reife des jungen Mannes. Sie ordnet die Überweisung in eine Entziehungsanstalt an, um seine Alkoholsucht behandeln zu lassen. "Nutzen Sie die Zeit", sagt Schmidt. An die Familie richtet sie nochmal tröstende Worte: "Ich wünsche Ihnen, dass Sie mit der Zeit Kraft finden, um mit dem Verlust umzugehen. Der Schmerz wird immer bleiben. Aber ich hoffe sie finden einen Weg." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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