Potsdam (dpa/bb) - Das Land Brandenburg will Geschädigten nach schweren Sommer-Unwettern mit Überschwemmungen auch mit Steuererleichterungen helfen. Betroffene können zum Beispiel die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wie das Finanzministerium am Sonntag in Potsdam mitteilte. Vor allem die Region nördlich von Berlin hatte es bei den Unwettern im Juni und Juli hart getroffen. Die Gemeinde Leegebruch (Oberhavel) zum Beispiel war überschwemmt worden, viele Haushalte waren von der öffentlichen Kanalisation abgeschnitten. Der Landkreis legte deshalb unlängst gemeinsam mit dem Land einen Nothilfefonds auf.
Potsdam:Überschwemmungen: Steuererleichterungen für Brandenburger
Potsdam (dpa/bb) - Das Land Brandenburg will Geschädigten nach schweren Sommer-Unwettern mit Überschwemmungen auch mit Steuererleichterungen helfen. Betroffene können zum Beispiel die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wie das Finanzministerium am Sonntag in Potsdam mitteilte. Vor allem die Region nördlich von Berlin hatte es bei den Unwettern im Juni und Juli hart getroffen. Die Gemeinde Leegebruch (Oberhavel) zum Beispiel war überschwemmt worden, viele Haushalte waren von der öffentlichen Kanalisation abgeschnitten. Der Landkreis legte deshalb unlängst gemeinsam mit dem Land einen Nothilfefonds auf.
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