Heiligenstadt (dpa/th) - Das Landratsamt des Landkreises Eichsfeld hat am Donnerstag ermahnt, geräumten Schnee nicht in Bäche und Flüsse zu werfen. Auch an Böschungen und Ufern solle der Schnee nicht gelagert werden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Da der Schnee bei der Räumung stark verdichtet werde, könne er im Hochwasserfall dafür sorgen, dass das Wasser nicht ungehindert abfließen kann.
Außerdem enthalte abgeräumter Schnee sehr oft erhebliche Mengen an Verunreinigungen wie Streusalz und Splitt, hieß es weiter. Dies wirke sich negativ auf die Gewässerökologie aus. Das Einbringen von Räumschnee könne als Verstoß gegen wasserrechtliche Bestimmungen und Ordnungswidrigkeit geahndet werden. "In bestimmten Fällen stellt es sogar eine Straftat dar", so das Landratsamt.
© dpa-infocom, dpa:210211-99-397812/2