Urteile:Zustimmung zur gemeinsamen Einkommensteuererklärung

Ein Ehepartner kann trotz einer Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet sein, einer Zusammenveranlagung der Einkommensteuer zuzustimmen. Die Veranlagung...

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Koblenz (dpa/lrs) - Ein Ehepartner kann trotz einer Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet sein, einer Zusammenveranlagung der Einkommensteuer zuzustimmen. Die Veranlagung muss sich auf die Zeit des Zusammenlebens beziehen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Dienstag mitteilte.

Zur Begründung: Zu einer Ehe gehöre es grundsätzlich dazu, dass die Partner gemeinsam wirtschafteten und einander finanzielle Mehrbelastungen ausglichen. Das gelte zumindest, solange einer der beiden damit nicht gegen seine eigenen Interessen handeln müsse.

Im Falle der Einkommensteuer heißt das dem OLG (AZ: 13 UF 617/18) zufolge: Einer gemeinsame Veranlagung muss zugestimmt werden, wenn keinem der beiden Partner dadurch eine zusätzliche Steuerbelastung entsteht. Das OLG änderte mit seinem Beschluss eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Lahnstein ab.

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