Weimar:Gericht: Kein Ruhestand für Beamten wegen Ramelow-Wahl

Weimar (dpa/th) - Ein Landesbeamter ist mit seinem Bestreben, sich wegen der Wahl von Bodo Ramelow (Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu lassen, vor Gericht endgültig gescheitert. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) lehnte nach Angaben vom Mittwoch die Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera aus dem Jahr 2015 ab. Dieses hatte den Anspruch des technischen Oberinspektors auf einstweiligen Ruhestand oder Beurlaubung bis zur Bildung einer neuen Landesregierung verneint.

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Weimar (dpa/th) - Ein Landesbeamter ist mit seinem Bestreben, sich wegen der Wahl von Bodo Ramelow (Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu lassen, vor Gericht endgültig gescheitert. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) lehnte nach Angaben vom Mittwoch die Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera aus dem Jahr 2015 ab. Dieses hatte den Anspruch des technischen Oberinspektors auf einstweiligen Ruhestand oder Beurlaubung bis zur Bildung einer neuen Landesregierung verneint.

Der im Landesamt für Umwelt und Geologie beschäftigte Mann hatte seinen Wunsch nach einstweiligem Ruhestand mit Gewissenskonflikten nach der Wahl eines Linke-Politikers zum Regierungschef begründet. Er hatte laut Gericht unter anderem argumentiert, die Partei unterstütze verfassungsfeindliche Bestrebungen. Ramelow war im Dezember 2014 zum ersten Ministerpräsidenten der Linke in Deutschland gewählt worden.

Das OVG verwies hingegen darauf, dass die Arbeitsaufgaben des Beamten rein technischer Natur seien. Er habe nicht darlegen können, wieso er diese „bekenntnisneutralen“ Aufgaben im Landesdienst nicht erfüllen könne. „Ein Berufsbeamter ist verpflichtet, seine Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung zu stellen“, sagte eine Gerichtssprecherin.

Mit dem Beschluss des 2. OVG-Senats ist die juristische Auseinandersetzung abgeschlossen.

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