Trier:Krankenhaus-Diebe zu fünf und sechs Jahren Haft verurteilt

Trier (dpa) - Zwei Mitglieder einer auf Krankenhausdiebstahl spezialisierten Bande sind zu Haftstrafen von fünf und sechs Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Trier befand die beiden Männer im Alter von 31 und 42 Jahren des schweren Bandendiebstahls in vier Fällen für schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Bande gehörten nach Erkenntnissen des Gerichts insgesamt sieben Menschen an, die die Endoskope nach Südamerika gebracht haben sollen. Die Ermittlungen umfassen insgesamt 31 Fälle.

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Trier (dpa) - Zwei Mitglieder einer auf Krankenhausdiebstahl spezialisierten Bande sind zu Haftstrafen von fünf und sechs Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Trier befand die beiden Männer im Alter von 31 und 42 Jahren des schweren Bandendiebstahls in vier Fällen für schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Bande gehörten nach Erkenntnissen des Gerichts insgesamt sieben Menschen an, die die Endoskope nach Südamerika gebracht haben sollen. Die Ermittlungen umfassen insgesamt 31 Fälle.

Die beiden jetzt verurteilten Männer stahlen 29 Endoskopiegeräte aus Kliniken in Hermeskeil (Kreis Trier-Saarburg) und in der südhessischen Stadt Lampertheim. Dabei entstand am Neujahrstag 2017 in Hermeskeil ein Schaden von 308 000 Euro, in Lampertheim am 22. Oktober vergangenen Jahres ein Schaden von 381 500 Euro. In Speyer blieb es Ende Oktober ebenso beim Einbruchsversuch wie am 1. November 2017 in Ludwigshafen, wo die beiden Männer schließlich festgenommen wurden.

In neun weiteren Fällen der Anklage konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden, so dass die beiden Männer in diesen Punkten der Anklage freigesprochen wurden. Diese Straftaten ereigneten sich von April 2016 bis September 2017 zumeist in Rheinland-Pfalz, in einem Fall aber auch in Aschersleben in Sachsen-Anhalt.

Die beiden Männer waren observiert und im November vergangenen Jahres in Ludwigshafen auf frischer Tat ertappt worden. Sie hatten sich auf den Diebstahl von hochwertigen Endoskopiegeräten spezialisiert, mit denen das Innere von Organen untersucht werden kann. Die Urteilsverkündung war der zehnte Prozesstag seit dem Auftakt am 23. April. Da beide Seiten noch Rechtsmittel einlegen können, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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