Urteile:Regierung hat Abgeordneten Auskünfte zu Unrecht verweigert

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung hat Abgeordneten des Bundestags zu Unrecht Auskünfte über die Bahn und zur Finanzmarktaufsicht verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Bundestags verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten die Grünen, die im Jahr 2010 Auskunft von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zur Wirtschaftlichkeitsberechnung des Bahnprojekts "Stuttgart 21" sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken haben wollten.

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Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung hat Abgeordneten des Bundestags zu Unrecht Auskünfte über die Bahn und zur Finanzmarktaufsicht verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Bundestags verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten die Grünen, die im Jahr 2010 Auskunft von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zur Wirtschaftlichkeitsberechnung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken haben wollten.

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