Karlsruhe (dpa) - Die rechtsextreme NPD bekommt vorerst keine staatlichen Gelder mehr. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Demnach muss der Bundestag die zum 15. November anstehende Rate im Rahmen der Parteienfinanzierung nicht leisten, sondern darf sie mit einer fälligen Strafzahlung der NPD in Millionenhöhe verrechnen. Über die Verfassungsbeschwerde der Partei gegen diese Strafe ist damit noch nicht entschieden. Im Mai hatten die Karlsruher Richter in der gleichen Frage in einer Eilentscheidung entschieden, dass der Bundestag der NPD im Wahlkampf nicht den Geldhahn zudrehen darf.
Urteile:NPD muss vorerst auf Parteienfinanzierung verzichten
Karlsruhe (dpa) - Die rechtsextreme NPD bekommt vorerst keine staatlichen Gelder mehr. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Demnach muss der Bundestag die zum 15. November anstehende Rate im Rahmen der Parteienfinanzierung nicht leisten, sondern darf sie mit einer fälligen Strafzahlung der NPD in Millionenhöhe verrechnen. Über die Verfassungsbeschwerde der Partei gegen diese Strafe ist damit noch nicht entschieden. Im Mai hatten die Karlsruher Richter in der gleichen Frage in einer Eilentscheidung entschieden, dass der Bundestag der NPD im Wahlkampf nicht den Geldhahn zudrehen darf.
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