Münster:„Kyrill“: NRW muss keinen Schadenersatz an Holzfirma zahlen

Münster (dpa/lnw) - Das Land Nordrhein-Westfalen muss für einen nicht eingehaltenen Holzliefervertrag nach dem Orkan "Kyrill" keinen Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Münster am Donnerstag entschieden.

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Münster (dpa/lnw) - Das Land Nordrhein-Westfalen muss für einen nicht eingehaltenen Holzliefervertrag nach dem Orkan „Kyrill“ keinen Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Münster am Donnerstag entschieden.

Das Land hatte der österreichischen Klausner-Gruppe nach den gewaltigen Sturmschäden von Januar 2007 deutlich mehr Bruchholz aus dem Staatsforst zugesichert als tatsächlich vorhanden war. Die Klausner-Gruppe beziffert den für ihre Sägewerke entstandenen Schaden auf rund 54 Millionen Euro. Außerdem wurde auf Lieferung von weiteren 1,5 Millionen Festmetern Fichtenstammholz geklagt. Laut Urteil ist der Vertrag jedoch als rechtswidrig einzustufen. Wegen seiner günstigen Konditionen für die Klausner-Gruppe handele es sich um eine mit dem EU-Recht unvereinbare Beihilfe.

Klausner hatte vor Gericht gefordert, den Fall erneut der Europäischen Kommission zur Entscheidung vorzulegen. Bei einer früheren Anfrage sei der formale Weg nicht eingehalten worden und die Frage der Beihilfe deshalb nicht entschieden worden. Diesen Antrag wiesen die Richter jedoch ab.

Das Orkantief „Kyrill“ hatte am 18. Januar 2007 eine Spur der Verwüstung hinterlassen. In den Wäldern von NRW waren dem Sturm vor allem Fichten zum Opfer gefallen.

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