Mainz:Freispruch im Prozess um versuchten Totschlag mit Mülleimer

Mainz (dpa/lrs) - Im Prozess um einen versuchten Totschlag mit einem knapp zehn Kilo schweren Mülleimer hat das Landgericht Mainz den Angeklagten am Montag freigesprochen. Die erste Große Strafkammer konnte dem Mann, einem wahrscheinlich 27 Jahre alten Somalier, die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Im Prozess um einen versuchten Totschlag mit einem knapp zehn Kilo schweren Mülleimer hat das Landgericht Mainz den Angeklagten am Montag freigesprochen. Die erste Große Strafkammer konnte dem Mann, einem wahrscheinlich 27 Jahre alten Somalier, die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Metall-Mülleimer war in der Nacht zum 2. Juli 2017 aus dem Küchenfenster im dritten Stock einer Flüchtlingsunterkunft in Mainz auf eine Menschenmenge geworfen worden. Die Menschen hatten auf Einlass in ein Lokal gewartet. Eine Frau wurde dabei am Kopf getroffen, sie trug eine schwere Platzwunde davon. Wer den Kübel geworfen hat, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei klären.

Die Staatsanwältin hatte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung viereinhalb Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Sein Verteidiger forderte Freispruch. Der Nebenkläger sah versuchten Mord mit einem gemeingefährlichen Werkzeug und verlangte acht Jahre Haft. Das Gericht ging ebenfalls von versuchtem Mord aus.

Das Gericht griff die Kritik der Nebenklage an den Ermittlungen auf. So habe der Müllkübel noch am Tag nach der Tat auf der Straße gelegen, ohne dass Spuren daran gesichert worden seien. Lange Zeit sei nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden.

Im Prozess ging es zuletzt um das Alter des Angeklagten und die Frage, ob er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. Dann hätte er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: