Mainz:Freispruch im Prozess um Nürburgring-Ausbau

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild)

Im Prozess um den Nürburgring-Ausbau hat das Landgericht Mainz den Geschäftsmann Urs Barandun freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert sprach am...

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Mainz (dpa/lrs) - Im Prozess um den Nürburgring-Ausbau hat das Landgericht Mainz den Geschäftsmann Urs Barandun freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert sprach am Donnerstag von einem Chaos mit sehr vielen Akteuren bei der 2009 spektakulär gescheiterten Privatfinanzierung des Freizeitparks an der Rennstrecke in der Eifel. Die Affäre sei zumal elf Jahre später schwer zu durchdringen. Schon damals hätten die Akteure, getrieben von Hektik und Aktionismus vor der Eröffnung des Freizeitparks, bei ihren bizarren Geschäften allesamt den Überblick verloren. „Gier frisst Hirn“, befand Eckert.

Der Schweizer Barandun war wegen Urkundenfälschung angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Barandun zeigte sich nach dem Prozess erleichtert und gab eine „gewisse Überforderung“ bei seinen damaligen Geschäften zu. Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen sagte: „Wir werden Rechtsmittel prüfen.“

In dem bereits zweimal neu gestarteten Prozess hatte die Anklage Barandun vorgeworfen, er habe 2009 Verantwortlichen der Nürburgring GmbH zwei ungedeckte Schecks über insgesamt angeblich 100 Millionen US-Dollar eines vermeintlich milliardenschweren US-Investors für den Nürburgring-Deal überreicht. Das Land Rheinland-Pfalz musste einspringen, der damalige Landesfinanzminister Ingolf Deubel (SPD) trat zurück. Inzwischen ist dieser vor allem wegen Untreue zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Dagegen legte Deubel Revision ein.

Oberstaatsanwältin Müller-Ehlen forderte am Donnerstag in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 12 600 Euro für Barandun. Er sollte 150 Tagessätze zu je 120 Euro zahlen, von denen 45 Tagessätze unter anderem wegen der jahrelangen Verfahrensdauer schon abgegolten gewesen wären. Der Verteidiger Lutz Beyer plädierte auf einen Freispruch. Der nicht vorbestrafte Barandun betonte: „Ich habe nicht gegen das Gesetz verstoßen, auch nicht fahrlässig.“ Für eine Scheckfälschung habe er kein Motiv gehabt.

Ein solches konnte auch der Vorsitzende Richter Eckert nicht erkennen. Barandun und seine Ex-Frau als Zeugin hätten glaubhaft machen können, dass der Schweizer Finanzvermittler entsetzt gewesen sei, als die Schecks geplatzt seien. Vermutlich habe Barandun vor dem Hintergrund eines sogenannten Schaufenstergelds von 95 Millionen Euro des Landes Rheinland-Pfalz Geschäfte mit US-Amerikanern machen wollen - aber in welcher Form bleibe bis heute unklar, ergänzte Eckert. Auch er sagte, Barandun habe sich wie die anderen Beteiligten bei ungewöhnlichen internationalen Finanzdeals übernommen. Diese hätten auch Wirtschaftsberater nicht verstanden.

Während des Prozesses hatte Barandun beteuert, er habe nie einen Fälschungsvorsatz gehabt, bei den Schecks habe es sich um Originalschecks zu einem Konto bei einer US-Bank gehandelt. Sein Anwalt Beyer bestätigte dies in seinem Schlussvortrag. Barandun sei zum Ausstellen der Schecks der US-Firma „Miracle Asset Management“ (Wundervermögensverwaltung) berechtigt gewesen. Das sah auch die Kammer so.

Ob hinter diesem Unternehmen tatsächlich der angebliche Investor Pierre du Pont V. - vom Mainzer Ex-Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) einst als „ganz großer Milliardärsadel“ tituliert - oder ein Betrüger namens James Rice oder eine andere Person gestanden habe, war laut Beyer für den Prozess unwesentlich. Auch die Kammer hielt dies nicht für entscheidend.

Oberstaatsanwältin Müller-Ehlen sprach dagegen in ihrem Schlussvortrag von „erheblicher krimineller Energie“ und einem „umfassenden Lügengebäude“ Baranduns. In dem Prozess, der am Donnerstag trotz mancher Einschränkungen in der Justiz wegen der Corona-Pandemie fortgesetzt wurde, blieben laut Müller-Ehlen „ungewöhnlich viele Fragen offen“. Vor Gericht sei nur „ein kleiner Ausschnitt aus einem sehr schillernden Geschehen“ zu beurteilen gewesen. Der Vorsitzende Richter Eckert sagte am Schluss: „Kommen Sie gesund heim, bleiben Sie auch gesund!“

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