Leipzig:Gericht bestätigt Internetverbot für drei Glücksspielarten

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das bestehende Verbot für Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet bestätigt. Mit Ausnahme von Sportwetten und Lotterien sei das Veranstalten von Glücksspiel im Netz illegal, teilte das Gericht in Leipzig am Freitag mit. (Az.: BVerwG 8 C 14.16 und 8 C 18.16)

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Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das bestehende Verbot für Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet bestätigt. Mit Ausnahme von Sportwetten und Lotterien sei das Veranstalten von Glücksspiel im Netz illegal, teilte das Gericht in Leipzig am Freitag mit. (Az.: BVerwG 8 C 14.16 und 8 C 18.16)

Das Verbot verstoße nicht gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit und auch nicht gegen Verfassungsrecht. Die strenge Regulierung des Glücksspiels im Internet diene dem Schutz der Bevölkerung. Der Spieltrieb solle in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt und illegales Glücksspiel im Netz bekämpft werden.

In dem Rechtsstreit ging es um Untersagungsverfügungen des Landes Baden-Württemberg gegen zwei in Malta und Gibraltar ansässige Firmen. Eine von ihnen bot auch noch Sportwetten im Internet an, ohne eine Konzession dafür beantragt zu haben.

Der Deutsche Online Casinoverband und der Deutsche Sportwettenverband forderten eine neue Glücksspielregulierung. Die Verbotspolitik funktioniere nicht. Angesichts der jahrelangen Hängepartie um die Vergabe der Sportwettenkonzessionen müsse ein anderes Erlaubnisverfahren her.

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