Koblenz:Urteil: Auch Rechtsanwälte müssen Tourimusbeitrag zahlen

Koblenz/Boppard (dpa/lrs) - Auch wenn manche Berufsgruppen keinen konkreten Vorteil von Tourismus haben, dürfen Gemeinden von ihnen einen Tourismusbeitrag verlangen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Im konkreten Fall wiesen die Richter damit die Klage eines Rechtsanwalts aus Boppard ab.

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Koblenz/Boppard (dpa/lrs) - Auch wenn manche Berufsgruppen keinen konkreten Vorteil von Tourismus haben, dürfen Gemeinden von ihnen einen Tourismusbeitrag verlangen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Im konkreten Fall wiesen die Richter damit die Klage eines Rechtsanwalts aus Boppard ab.

Die Stadt hatte den Anwalt nach einer Änderung im rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetz zur Kasse gebeten. Sie verlangte von ihm für das Jahr 2017 einen Tourismusbeitrag in Höhe von rund 230 Euro. Der Anwalt argumentierte dagegen, dass er keinen Vorteil aus dem Tourismus ziehe. Da er also keine Gegenleistung bekommen, dürfe die Stadt auch keinen Tourismusbeitrag von ihm verlangen.

Dem widersprach das Gericht. Zur Erhebung der Abgabe reiche bereits die bloße Möglichkeit eines Vorteils aus. Theoretisch könne der Mann von der juristischen Beratung von Hotel- und Gaststättenbetreibern profitieren. Ob dieser Vorteil im konkreten Fall vorgelegen habe oder nicht, spiele keine Rolle. Mit seiner Einschätzung folgte das Verwaltungsgericht einer früheren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes. Gegen das aktuelle Urteil kann noch Berufung beantragt werden.

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