Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. Die Klagen seien teils unzulässig und ansonsten unbegründet. Das sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Schon 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ unter bestimmten Auflagen freigemacht. Geklagt haben unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein „Mehr Demokratie“ mit mehr als 37 000 Bürgern sowie CSU-Vize Peter Gauweiler.
Urteile:Karlsruhe weist Klagen gegen Euro-Rettungsschirm ESM ab
Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. Die Klagen seien teils unzulässig und ansonsten unbegründet. Das sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Schon 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am "Europäischen Stabilitätsmechanismus" unter bestimmten Auflagen freigemacht. Geklagt haben unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein "Mehr Demokratie" mit mehr als 37 000 Bürgern sowie CSU-Vize Peter Gauweiler.
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