Karlsruhe:Tödliche Messerstecherei an Fastnacht: BGH bestätigt Urteil

Karlsruhe/Mittelbiberach (dpa/lsw) - Die Verurteilung eines Jugendlichen nach einer tödlichen Messerstecherei an Fastnacht in Mittelbiberach (Kreis Biberach) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Mordurteil des Landgerichts Ravensburg, das eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verhängt hatte. Das Gericht hatte wegen des völlig unerwarteten Angriffs das Mordmerkmal der Heimtücke gesehen. Es hatte das Strafmaß mit der "Schwere der Schuld" und dem "erheblichen Erziehungsbedarf" begründet, den der zur Tat 16-Jährige habe. Die dagegen gerichtete Revision wies der BGH in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss als unbegründet zurück (Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 1 StR 547/17).

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Karlsruhe/Mittelbiberach (dpa/lsw) - Die Verurteilung eines Jugendlichen nach einer tödlichen Messerstecherei an Fastnacht in Mittelbiberach (Kreis Biberach) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Mordurteil des Landgerichts Ravensburg, das eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verhängt hatte. Das Gericht hatte wegen des völlig unerwarteten Angriffs das Mordmerkmal der Heimtücke gesehen. Es hatte das Strafmaß mit der „Schwere der Schuld“ und dem „erheblichen Erziehungsbedarf“ begründet, den der zur Tat 16-Jährige habe. Die dagegen gerichtete Revision wies der BGH in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss als unbegründet zurück (Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 1 StR 547/17).

Der 16-Jährige war im Februar dieses Jahres nach einem Fastnachtsumzug in dem 4300-Einwohner-Ort mit dem ihm unbekannten 17-Jährigen in einen heftigen Streit geraten und hatte ihm ein Klappmesser in den Unterleib gestochen. Der Stich durchtrennte die äußere Beckenschlagader, schlitzte die äußere Beckenvene auf und durchstieß zweifach den Dünndarm. Der 17-Jährige verlor so viel Blut, dass er trotz Not-OP noch in der Nacht im Krankenhaus starb. Beide Schüler waren nach Feststellung des Landgerichts alkoholisiert.

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