Urteile:Grüne und Linke in Berlin für AfD-Verbotsverfahren

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Philmon Ghirmai (l) und Nina Stahr, beide Landesvorsitzende Bündnis90/Die Grünen, begrüßen die Delegierten zum Parteitag (Landesdelegiertenkonferenz) ihrer Partei im Estrel Convention Center. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, wie ein Gericht in NRW entschied. Das Urteil beschäftigt auch die Berliner Landespolitik.

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Berlin (dpa/bb) - Nach dem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD fordern Grüne und Linke in Berlin ein Verbotsverfahren gegen die Partei. Die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Mitbürgern, weshalb ein Verbotsverfahren jetzt unverzüglich in Angriff genommen werden müsse, erklärten die Grünen-Landesvorsitzenden Nina Stahr und Philmon Ghirmai am Montag. „Unabhängig von der Frage des Parteiverbotes müssen wir Rechtsextremismus weiter bekämpfen und unsere Demokratie schützen, etwa indem wir die Zivilgesellschaft mit einem Berliner Demokratiefördergesetz stärken.“

Ähnlich äußerte sich der Linke-Landesvorsitzende Maximilian Schirmer. „Die AfD ist keine demokratische Partei, sondern eine Gefahr für alle, die ihr nicht deutsch oder rechts genug sind“, erklärte er. „Wir dürfen nicht warten, bis die AfD die Macht hat, Deutschland zu einem autokratischen Staat wie Russland oder die Türkei umzubauen. Wir müssen jetzt die Notbremse ziehen.“ Ein Verbotsverfahren gegen die AfD müsse so schnell wie möglich geprüft werden.

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner verwies auf „immense Hürden“. „Das Scheitern eines Verbotsverfahrens wäre eine Katastrophe.“ Nach seiner Einschätzung müssen die Verfassungsschutzbehörden nun noch stärker als bisher „antidemokratische und volksverhetzende Belege der AfD“ sammeln und dokumentieren. „Dies würde auch eine zeitnahe Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“ ermöglichen. Es geht darum, Verfassungsfeinde mit Tatsachen zu demaskieren, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.“

Das OVG Münster urteilte am Montag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft habe. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Das sind die Früchte harter Arbeit“, sagte die Berliner Justizsenatorin und ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Felor Badenberg. Als ehemalige Leiterin der interdisziplinären Arbeitsgruppe, die sich über einen langen Zeitraum sehr intensiv mit der AfD beschäftigt habe, freue sie sich besonders für ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Nun obliege es dem Bundesamt zu prüfen, „ob es genügend Anhaltspunkte gibt, dass sich der Verdacht aufgrund der beobachteten Entwicklungen zur Gewissheit verdichtet“. Sollte dies der Fall sein, „wäre eine Hochstufung vorzunehmen, also zu einer gesichert rechtsextremistischen Partei“, sagte die parteilose Senatorin.

Die Berliner AfD-Partei- und -Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker bezeichnete die Entscheidung der Richter in Münster als „für mich nicht nachvollziehbare Fehlentscheidung“. Zwar ließ das OVG keine Revision zu, die AfD kündigte aber an, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

© dpa-infocom, dpa:240513-99-15721/3

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