Essen:Ehefrau mit Hammer erschlagen: Lebenslange Haft

Essen (dpa/lnw) - Wegen Mordes und versuchten Totschlags ist ein 56-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht Essen sprach den Mann am Freitag schuldig, im Februar 2018 zunächst mit einem Hammer auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau eingeschlagen und anschließend immer wieder mit einem Messer zugestochen zu haben. Außerdem attackierte er laut Gericht seine Schwägerin, die seitdem in einem Pflegeheim lebt. Hintergrund der Bluttat in Essen sei ein Trennungsdrama gewesen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Essen (dpa/lnw) - Wegen Mordes und versuchten Totschlags ist ein 56-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht Essen sprach den Mann am Freitag schuldig, im Februar 2018 zunächst mit einem Hammer auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau eingeschlagen und anschließend immer wieder mit einem Messer zugestochen zu haben. Außerdem attackierte er laut Gericht seine Schwägerin, die seitdem in einem Pflegeheim lebt. Hintergrund der Bluttat in Essen sei ein Trennungsdrama gewesen.

Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft stellte das Schwurgericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.

Der Angeklagte war nach den Feststellungen mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung seiner Ehefrau gelangt. Die 47-Jährige lag bereits schlafend im Bett. Sie hatte Ermittlungen zufolge keine Chance. Ihr wurde mit einem Hammer der Schädel zertrümmert, die anschließenden Messerstiche bohrten sich ins Herz, in den Hals, in die Lunge.

Im Prozess war von Depressionen und Halluzinationen die Rede. Nach seinen Angaben hat der 56-Jährige in der Tatnacht nur Schatten gesehen und habe gedacht, dass er kämpfen müsse, um seine Frau zu beschützen. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung hatte es wörtlich geheißen: „Er hatte geglaubt, dass er alle Kraft aufwenden musste, um gegen den Teufel anzukämpfen.“ Am Ende habe er Schatten, Schwägerin und Teufel aber nicht auseinanderhalten können.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: