Cottbus:Griff in Firmenkasse: Urteil gegen Ex-Chef rechtskräftig

Karlsruhe/Cottbus (dpa/bb) - Ein Ex-Chef von zwei kommunalen Unternehmen in Guben (Spree-Neiße) muss wegen Veruntreuung von mehr als einer halben Million Euro für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Revision des Mannes gegen das Urteil vom Landgericht Cottbus vom Dezember 2016 ab, wie das Karlsruher Gericht am Freitag auf Anfrage bestätigte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die "Lausitzer Rundschau" (Freitag) hatte zuvor berichtet.

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Karlsruhe/Cottbus (dpa/bb) - Ein Ex-Chef von zwei kommunalen Unternehmen in Guben (Spree-Neiße) muss wegen Veruntreuung von mehr als einer halben Million Euro für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Revision des Mannes gegen das Urteil vom Landgericht Cottbus vom Dezember 2016 ab, wie das Karlsruher Gericht am Freitag auf Anfrage bestätigte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die „Lausitzer Rundschau“ (Freitag) hatte zuvor berichtet.

Beim Prozessauftakt im Oktober 2016 hatte der damals 47-Jährige zugegeben, mit dem Firmengeld unter anderem ein privates Grundstück und eine Vietnam-Reise finanziert zu haben. Dafür hatte er über Jahre Rechnungen fingiert. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte dem Mann vorgeworfen, sich seit 2010 über Jahre so Firmengeld beschafft zu haben.

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