Cottbus:13 Jahre Haft für Totschlag an Ehefrau

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Cottbus (dpa/bb) - Ein 32-jähriger Mann ist am Freitag zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags an seiner 25 Jahre alten Ehefrau verurteilt worden. Nach Überzeugung der Kammer hatte der fünffache Familienvater seine Frau in Senftenberg nach einem Streit aus einem Badezimmerfenster im ersten Obergeschoss gestoßen, war dann auf die Straße gegangen und hatte der schon schwer verletzten Frau die Kehle durchgeschnitten.

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Cottbus (dpa/bb) - Ein 32-jähriger Mann ist am Freitag zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags an seiner 25 Jahre alten Ehefrau verurteilt worden. Nach Überzeugung der Kammer hatte der fünffache Familienvater seine Frau in Senftenberg nach einem Streit aus einem Badezimmerfenster im ersten Obergeschoss gestoßen, war dann auf die Straße gegangen und hatte der schon schwer verletzten Frau die Kehle durchgeschnitten.

Nachbarn hatten die grausige Tat mitangesehen. Der Angeklagte hatte in einer Stellungnahme vor dem Landgericht Cottbus zugegeben, nach einem Streit um angebliche Untreue mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, forderte in ihrem Plädoyer dann aber 14 Jahre Haft wegen Totschlags. Die Verteidigung sprach von einer Tat im Affekt und wies darauf hin, dass der Mann am Tattag im November 2016 Crystal Meth konsumiert habe. Die Anwälte hatten in ihrem Plädoyer daher nur zehn Jahre Haft gefordert. Das aus Tschetschenien stammende Paar lebte als Asylbewerber in Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz).

Der Mann sei davon ausgegangen, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten der Familie habe und sie deshalb umgebracht, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach in seiner Urteilsbegründung. Dies sei objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe, sagte Schollbach. Daher laute das Urteil auf Totschlag.

Nach Angaben der Verteidigung war das Paar mit seinen Kindern im Mai 2016 nach Deutschland gekommen, um Asyl zu beantragen. Im Oktober sei dann die Abschiebung geplant gewesen. Weil der Tschetschene an dem Tag nicht in der Wohnung gewesen und vorübergehend bei Bekannten untergekommen sei, habe sie nicht vollzogen werden können. Die Familie habe isoliert und ohne wesentliche soziale Kontakte gelebt.

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