Karlsruhe (dpa) - Gewerkschaftsmitglieder und nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer dürfen im Tarifvertrag unterschiedlich behandelt werden. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein Zwang oder Druck zum Gewerkschaftsbeitritt ausgeübt wurde. Die höchsten deutschen Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde eines nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten ab, der sich durch eine sogenannte Differenzierungsklausel benachteiligt sah.
Urteile:BVerfG: Gewerkschaftsmitglieder dürfen bevorzugt werden
Karlsruhe (dpa) - Gewerkschaftsmitglieder und nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer dürfen im Tarifvertrag unterschiedlich behandelt werden. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein Zwang oder Druck zum Gewerkschaftsbeitritt ausgeübt wurde. Die höchsten deutschen Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde eines nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten ab, der sich durch eine sogenannte Differenzierungsklausel benachteiligt sah.
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