Karlsruhe (dpa) - Eine schwache Opposition in Zeiten einer großen Koalition hat keinen Anspruch auf besondere Rechte. Das Bundesverfassungsgericht wies eine entsprechende Forderung der Linken zurück. Der Anspruch auf dauerhaft mehr Oppositionsrechte lasse sich aus dem Grundgesetz nicht ableiten, urteilte der zweite Senat in Karlsruhe. Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Abgeordneten. Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen.
Urteile:Bundesverfassungsgericht: Keine besonderen Oppositionsrechte
Karlsruhe (dpa) - Eine schwache Opposition in Zeiten einer großen Koalition hat keinen Anspruch auf besondere Rechte. Das Bundesverfassungsgericht wies eine entsprechende Forderung der Linken zurück. Der Anspruch auf dauerhaft mehr Oppositionsrechte lasse sich aus dem Grundgesetz nicht ableiten, urteilte der zweite Senat in Karlsruhe. Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Abgeordneten. Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen.
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