Karlsruhe (dpa) - Im Streit um das Verbot von Wahlkampf-Auftritten türkischer Regierungsmitglieder lässt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ausdrücklich freie Hand. Das ergibt sich aus der Begründung einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde. Weder aus dem Grundgesetz noch dem Völkerrecht ergebe sich für ausländische Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder ein Anspruch, nach Deutschland einzureisen, um amtliche Funktionen auszuüben, heißt es in dem Beschluss.
Urteile:Bundesverfassungsgericht: Kein Auftrittsrecht für türkische Politiker
Karlsruhe (dpa) - Im Streit um das Verbot von Wahlkampf-Auftritten türkischer Regierungsmitglieder lässt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ausdrücklich freie Hand. Das ergibt sich aus der Begründung einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde. Weder aus dem Grundgesetz noch dem Völkerrecht ergebe sich für ausländische Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder ein Anspruch, nach Deutschland einzureisen, um amtliche Funktionen auszuüben, heißt es in dem Beschluss.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema