Karlsruhe (dpa) - Die Europäische Zentralbank darf im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten stützen, indem sie Staatsanleihen kauft. Das Bundesverfassungsgericht wies heute mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm ab. Entschieden wurde über einen Beschluss der Notenbank aus 2012 zum OMT. Er wurde bis heute nie angewandt. Allein die Ankündigung, wenn nötig, unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern in Finanznot zu kaufen, beruhigte damals auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise die Finanzmärkte.
Urteile:Bundesverfassungsgericht billigt EZB-Krisenkurs unter Auflagen
Karlsruhe (dpa) - Die Europäische Zentralbank darf im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten stützen, indem sie Staatsanleihen kauft. Das Bundesverfassungsgericht wies heute mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm ab. Entschieden wurde über einen Beschluss der Notenbank aus 2012 zum OMT. Er wurde bis heute nie angewandt. Allein die Ankündigung, wenn nötig, unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern in Finanznot zu kaufen, beruhigte damals auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise die Finanzmärkte.
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