Urteile:Bundesregierung sieht sich durch Karlsruher EZB-Urteil bestätigt

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung hat das Karlsruher Urteil zu den Maßnahmen der EZB in der Euro-Schuldenkrise begrüßt. Das Verfassungsgericht habe klargestellt, dass in erster Linie der Europäische Gerichtshof zuständig sei, das Mandat der Notenbank zu überprüfen. "In dieser Rechtsauffassung fühlen wir uns bestätigt", sagte Finanz-Staatssekretär Jens Spahn nach der Urteilsverkündung. Die Maßnahmen der EZB sehen vor, im Ernstfall Staatsanleihen von Euro-Staaten in Finanznot zu kaufen, um diese zu stützen.

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Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung hat das Karlsruher Urteil zu den Maßnahmen der EZB in der Euro-Schuldenkrise begrüßt. Das Verfassungsgericht habe klargestellt, dass in erster Linie der Europäische Gerichtshof zuständig sei, das Mandat der Notenbank zu überprüfen. „In dieser Rechtsauffassung fühlen wir uns bestätigt“, sagte Finanz-Staatssekretär Jens Spahn nach der Urteilsverkündung. Die Maßnahmen der EZB sehen vor, im Ernstfall Staatsanleihen von Euro-Staaten in Finanznot zu kaufen, um diese zu stützen.

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