Urteile:Bundesfinanzhof: Scheidungskosten nicht steuerlich absetzbar

München (dpa) - Ehepartner können die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht mehr von der Steuer absetzen. Scheidungskosten fielen vielmehr unter das 2013 eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten, entschied der Bundesfinanzhof. Seit der entsprechenden Änderung des Einkommensteuergesetzes seien Aufwendungen für einen Rechtsstreit grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar, hieß es. Ausnahmen gebe es nur, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendung Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlierenn.

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München (dpa) - Ehepartner können die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht mehr von der Steuer absetzen. Scheidungskosten fielen vielmehr unter das 2013 eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten, entschied der Bundesfinanzhof. Seit der entsprechenden Änderung des Einkommensteuergesetzes seien Aufwendungen für einen Rechtsstreit grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar, hieß es. Ausnahmen gebe es nur, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendung Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlierenn.

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