UrteileBGH verkündet Urteil zu fragwürdigen Polizeikontrollen

Karlsruhe (dpa) - Die Polizei verrät bei Personenkontrollen nicht immer ihre wahren Absichten - heute entscheiden die obersten deutschen Strafrichter, ob das gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt. Ein überführter Drogenkurier wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen seine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft. Bei seiner Festnahme im Sommer 2015 wussten die Fahnder, dass der Mann mit einer Ladung Kokain im Auto auf dem Rückweg aus den Niederlanden sein würde. Um einen wichtigen Hintermann in Sicherheit zu wiegen, täuschten sie eine zufällige Verkehrskontrolle vor.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Karlsruhe (dpa) - Die Polizei verrät bei Personenkontrollen nicht immer ihre wahren Absichten - heute entscheiden die obersten deutschen Strafrichter, ob das gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt. Ein überführter Drogenkurier wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen seine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft. Bei seiner Festnahme im Sommer 2015 wussten die Fahnder, dass der Mann mit einer Ladung Kokain im Auto auf dem Rückweg aus den Niederlanden sein würde. Um einen wichtigen Hintermann in Sicherheit zu wiegen, täuschten sie eine zufällige Verkehrskontrolle vor.

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