Urteile - Arnsberg:Verfahren nach Tod beim Schützenfest eingestellt

Arnsberg/Marsberg (dpa/lnw) - Zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall mit einer Kanone auf einem Schützenfest im Sauerland hat das Amtsgericht Marsberg das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Angeklagte muss 5000 Euro in die Staatskasse zahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten zu, teilte das Gericht am Montag mit.

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Arnsberg/Marsberg (dpa/lnw) - Zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall mit einer Kanone auf einem Schützenfest im Sauerland hat das Amtsgericht Marsberg das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Angeklagte muss 5000 Euro in die Staatskasse zahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten zu, teilte das Gericht am Montag mit.

Am 11. Juli 2015 war ein Schützenkönig im Sauerland beim sogenannten Anböllern durch eine explodierende Kanone tödlich verletzt worden. Der 64-jährige Angeklagte hatte eingeräumt, die Kanone gezündet, aber zuvor nicht kontrolliert zu haben (Az.: 4 Ds 25/17).

Für das Laden der Kanone waren andere Schützen zuständig, die dafür eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz besaßen. Sie galten als zuverlässig. Laut Staatsanwaltschaft aber war falsches Beladen Grund für das Unglück. Wer dafür verantwortlich ist, konnte in den Ermittlungen jedoch nicht geklärt werden. Den Angeklagten traf nur eine sehr geringe Schuld an dem Todesfall, teilte das Gericht mit.

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