Urteil:Ehepaar von Misshandlungsvorwürfen freigesprochen

Die Richterbank eines Saals im Landgericht. (Foto: Oliver Dietze/dpa)

Vier Pflegekinder sollen getreten, geschlagen und misshandelt worden sein. Ein Ehepaar saß deshalb auf der Anklagebank - wird am Ende aber nicht verurteilt.

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Saarbrücken/Mettlach (dpa/lrs) - Das Landgericht Saarbrücken hat ein Ehepaar aus Mettlach vom Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen freigesprochen. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hatte zuvor auch die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt.

Der Freispruch sei „aus tatsächlichen Gründen“ erfolgt. Das bedeute, dass nach Ausschöpfung aller Beweismittel die Begehung der Taten „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachweisbar“ gewesen sei. Aussage habe gegen Aussage gestanden.

Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, in der Zeit von Februar 2002 bis Dezember 2011 vier ehemalige Pflegekinder gequält und misshandelt zu haben. Dabei handelte es sich um drei Geschwister, die mit sechs und sieben Jahren zu dem Paar kamen, als ihre leibliche Mutter gestorben war. Der Mann soll zudem ein Mädchen sexuell missbraucht haben.

Laut Anklage sollen die Kinder unter anderem von der Pflegemutter geschlagen und getreten worden sein und keine warmen Mahlzeiten bekommen haben. Zudem hätten sie ohne Erlaubnis nicht miteinander sprechen dürfen, als Bestrafung stundenlang in Unterwäsche oder nackt im Hof oder im Teich stehen und Katzenkot essen müssen.

Die Angeklagte (53) hatte zum Prozessauftakt gesagt, sie sei fassungslos gewesen, als sie von den Vorwürfen gehört habe. Niemals hätte sie einem ihrer Kinder, ob leiblich oder angenommen, Schaden zugefügt. Der Verteidiger war davon ausgegangen, dass die Schilderungen der Nebenkläger auf Erfahrungen mit der leiblichen Mutter zurückgingen.

© dpa-infocom, dpa:240430-99-867144/3

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