Rüsselsheim am Main:Fluchtgefahr: Haftbefehl für betrunkenen Geisterfahrer

Rüsselsheim/Darmstadt (dpa/lhe) - Der Geisterfahrer, durch den am Rüsselsheimer Autobahn-Dreieck drei Menschen starben, sitzt im Gefängnis. Ein Richter des Amtsgerichts Darmstadt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt Haftbefehl erlassen. Es bestehe Fluchtgefahr, berichtete das Polizeipräsidium Südhessen am Freitag.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Rüsselsheim/Darmstadt (dpa/lhe) - Der Geisterfahrer, durch den am Rüsselsheimer Autobahn-Dreieck drei Menschen starben, sitzt im Gefängnis. Ein Richter des Amtsgerichts Darmstadt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt Haftbefehl erlassen. Es bestehe Fluchtgefahr, berichtete das Polizeipräsidium Südhessen am Freitag. 

Der 34-Jährige war am 24. September entgegen der Fahrtrichtung auf die A 67 aufgefahren und kollidierte dabei mit zwei Fahrzeugen. In einem Wagen starben drei Menschen, im anderen wurden vier verletzt. Wie sich später herausstellte, hatte der Fahrer des Kleinlasters zum Unfallzeitpunkt 3,09 Promille Alkohol im Blut.

Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Da der 34-jährige Pole selbst schwer verletzt war, konnte er zunächst nicht vernommen werden. Am Donnerstag erging dann Haftbefehl. 

Der Fall hatte für große Aufmerksamkeit gesorgt. Zunächst war vermutet worden, dass der Fahrer am Ende eines Staus einfach auf der Autobahn gewendet hatte. Dann aber ergaben Zeugenaussagen, dass der Mann in verkehrter Richtung auf die Autobahn eingebogen war. 

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: