Im Prozess um den Tod einer an Diabetes erkrankten Schülerin auf einer Klassenfahrt wurden die beiden angeklagten Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe der Geldstrafen für die beiden Frauen im Alter von 34 und 60 Jahren liegt bei jeweils 7200 Euro und 23 400 Euro. Die unterschiedliche Höhe ergibt sich, weil eine der beiden Frauen gerade in Elternzeit ist und deshalb über ein niedrigeres Einkommen verfügt.
Die damals 13-jährige Emily starb auf einer Schulfahrt 2019 in London an einem Herzinfarkt infolge einer extremen Überzuckerung. Sie hatte seit einigen Jahren Diabetes und trug eine Insulinpumpe.
Die Staatsanwaltschaft ging vor Prozessbeginn davon aus, dass Emilys Tod "mit großer Wahrscheinlichkeit" vermeidbar gewesen wäre, wenn sie früher in ärztliche Behandlung gekommen wäre. Mitschüler sagten aus, sie hätten die Lehrerinnen mehrmals auf Emilys schlechten Zustand aufmerksam gemacht, die Pädagoginnen sollen aber erst am Abreisetag nach der 13-Jährigen gesehen haben. "Emily hat sich im Zehn-Minuten-Takt erbrochen", sagte ein Mitschüler im Gerichtssaal in Mönchengladbach. Mit diesem Wissen, so die Anklage, hätten die Lehrerinnen bei dem Mädchen die Symptome einer akuten Überzuckerung erkennen und früher reagieren können.
Die Staatsanwaltschaft warf den Lehrerinnen fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Sie seien ihrer Pflicht nicht ausreichend nachgekommen, sich bei der Vorbereitung der Reise einen Überblick über mögliche Erkrankungen der Schüler zu verschaffen. Deshalb wussten sie nichts von Emilys Diabetes. Das Mädchen selbst hatte wohl die nötigen Blutzuckermessungen und Zugaben von Insulin auf der Reise vernachlässigt.