Terrorismus:Zwei Terrorverdächtige in Deutschland festgenommen

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Polizeieinsatz in Düsseldorf. (Foto: Marius Becker/dpa)

Gießen/Düsseldorf (dpa) - In Gießen und in Düsseldorf hat die Polizei zwei Männer festgenommen, die mit den Terroranschlägen von Brüssel in Verbindung gebracht werden.

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Gießen/Düsseldorf (dpa) - In Gießen und in Düsseldorf hat die Polizei zwei Männer festgenommen, die mit den Terroranschlägen von Brüssel in Verbindung gebracht werden.

Am Gießener Bahnhof geriet am Donnerstagmorgen um 1.45 Uhr nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelhessen und der Staatsanwaltschaft Gießen ein 28-jähriger Marokkaner in eine Polizeikontrolle. Bei einer Identitätskontrolle durch die Bundespolizei sei festgestellt worden, dass er unter verschiedenen falschen Namen eingereist war und Asyl beantragt hatte, berichteten die zuständigen Stellen in Hessen.

Nach „Spiegel“-Angaben kommt in einer Kurznachricht des Verdächtigen der Name des U-Bahn-Attentäters von Brüssel, Khalid El Bakraoui, vor. Eine weitere Nachricht enthielt nur das Wort „fin“ - französisch für „Ende“. Diese Nachricht sei offenbar am Dienstag um 9.08 Uhr gesendet worden. Der Deutschen Presse-Agentur in Berlin wurden diese Informationen am Freitag in Sicherheitskreisen bestätigt. Nach bisherigen Erkenntnissen sprengte sich Bakraoui laut „Spiegel“ um 9.11 Uhr in die Luft. Die Ermittler versuchten nun zu klären, inwieweit der Mann zum Umfeld der Attentäter gehört haben könnte.

Bei dem Mann seien zudem mehrere Dokumente gefunden worden, die darauf schließen ließen, dass er sich zuletzt auch in der Umgebung von Brüssel aufgehalten habe, teilten die Behörden mit. Seine Handydaten würden ausgewertet. Der Mann ist den Informationen zufolge bereits in Italien mehrfach kriminalpolizeilich erfasst. Laut ARD fanden die Ermittler Papiere über einen Krankenhausaufenthalt des Mannes wegen einer nicht näher beschriebenen Verletzung am 18. März 2016. An diesem Tag war der Terrorverdächtige Salah Abdeslam in der belgischen Hauptstadt festgenommen worden.

Am Freitag erließ ein Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Gießen Haftbefehl - zunächst nur wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und Falschbeurkundung. „Ob und inwieweit Verbindungen zu den Anschlägen in Brüssel bestehen, wird seit gestern von den Strafverfolgungsbehörden überprüft“, hieß es in der Erklärung. Für den Fall sei nun die Bundesanwaltschaft zuständig. Auch die ARD hatte über die Festnahme berichtet.

Im Düsseldorfer Stadtteil Bilk wurde am Donnerstag ein Mann festgenommen, der den Behörden in Nordrhein-Westfalen als Salafist bekannt ist. Er gehört möglicherweise ebenfalls zum Umfeld der Brüssel-Attentäter. Am Freitagnachmittag durchsuchten LKA-Beamte in Schutzanzügen und mit einem Spürhund die Wohnung des Mannes.

Bei dem Verdächtigen geht es nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“ und der Deutschen Presse-Agentur in Berlin um den Salafisten Samir E.. Er war wie der Brüsseler Flughafen-Attentäter Ibrahim El Bakraoui im Sommer 2015 von den türkischen Behörden im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien aufgegriffen worden. Die Türken verdächtigten beide, sich auf der Seite der Islamisten am syrischen Bürgerkrieg beteiligt zu haben oder noch beteiligen zu wollen. Beide seien daraufhin gemeinsam in einem Flugzeug nach Amsterdam abgeschoben worden, dem Ausgangspunkt ihrer Reise.

Die Behörden untersuchen nun, ob sich E. und Bakraoui näher gekannt haben und gemeinsam unterwegs waren. Nach dpa-Informationen war E. am 1. März wegen gewerbsmäßigen Diebstahls aus Autos zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann gilt demnach als Randfigur der salafistisch-dschihadistischen Szene in NRW, die er mit dem Erlös aus seinen Diebstählen finanziell unterstützt habe. Wegen eines Geständnisses habe er die Haft nicht sofort antreten müssen. Nach den Veröffentlichungen über die Ausweisung des Mannes aus der Türkei gemeinsam mit El Bakraoui habe aber hohe Fluchtgefahr bestanden. Aus diesem Grund sei der Mann verhaftet worden.

Ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bestätigte auf dpa-Anfrage nur, dass gegen den Festgenommenen unter anderem „wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ ermittelt werde.

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