Wiesbaden:Land will Tunesier über Gefährder-Paragrafen abschieben

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Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Trotz eines gerichtlich verordneten Stopps leitet Hessen weitere Schritte zur Abschiebung eines wegen Terrorverdachts inhaftierten Tunesiers ein. In einer ihr vorliegenden Anordnung berufe sich das Land auf "die Abwehr einer terroristischen Gefahr", sagte die Rechtsanwältin des Mannes, Seda Basay, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Innenministerium in Wiesbaden wollte dazu wegen "des laufenden Verfahrens" keine Stellungnahme abgeben.

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Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Trotz eines gerichtlich verordneten Stopps leitet Hessen weitere Schritte zur Abschiebung eines wegen Terrorverdachts inhaftierten Tunesiers ein. In einer ihr vorliegenden Anordnung berufe sich das Land auf „die Abwehr einer terroristischen Gefahr“, sagte die Rechtsanwältin des Mannes, Seda Basay, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Innenministerium in Wiesbaden wollte dazu wegen „des laufenden Verfahrens“ keine Stellungnahme abgeben.

Der Anfang Februar festgenommene Mann soll den Behörden zufolge für die IS-Terrormiliz einen Anschlag in Deutschland vorbereitet haben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am Mittwoch die ursprünglich bereits für März geplante Abschiebung des Mannes durch die Ausländerbehörde untersagt, da er in Tunesien nicht hinreichend vor der Todesstrafe geschützt sei. Das nordafrikanische Land hat ihm Beteiligung an einem dortigen Anschlag vorgeworfen.

In der neuen Anordnung stützt sich das Innenministerium nach Angaben der Anwältin auf Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes - dieser gilt als schärferes Instrument als die Ausweisung durch die Ausländerbehörde. Der Paragraf wurde seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verstärkt für die Abschiebung von islamistischen „Gefährdern“ benutzt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung am Donnerstag als grundgesetzkonform eingestuft.

Angesichts des vom Verwaltungsgericht Frankfurt erlassenen Abschiebeverbots sprach Basay jedoch von einem „rechtswidrigen“ Vorgehen von Innenminister Peter Beuth (CDU) und kündigte den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht an.

Bei dem Tunesier steht außerdem am kommenden Dienstag (1. August) ein Haftprüfungstermin an, wie die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft am Freitag bestätigte. Diese prüft derzeit auch ein Auslieferungsbegehren Tunesiens. Dort wird dem Mann zur Last gelegt, beim Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurden mehr als 20 Touristen getötet.

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