Stuttgart:Attentat in Straßburg wirft Schlaglicht auf Gefährder

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Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem Attentat in Straßburg mit drei Toten und mehreren Verletzten rücken auch die im Südwesten beobachteten islamistischen Gefährder ins Blickfeld. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte, dass von den derzeit rund 100 sogenannten islamistischen Gefährdern etwa die Hälfte als besonders gefährlich eingeschätzt werde. Strobl äußerte sich in der Nacht zum Donnerstag in der ZDF-Sendung "Markus Lanz". Dagegen war der international gesuchte Attentäter Chérif Chekatt bei seiner Inhaftierung in Deutschland nicht als Gefährder eingestuft.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem Attentat in Straßburg mit drei Toten und mehreren Verletzten rücken auch die im Südwesten beobachteten islamistischen Gefährder ins Blickfeld. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte, dass von den derzeit rund 100 sogenannten islamistischen Gefährdern etwa die Hälfte als besonders gefährlich eingeschätzt werde. Strobl äußerte sich in der Nacht zum Donnerstag in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. Dagegen war der international gesuchte Attentäter Chérif Chekatt bei seiner Inhaftierung in Deutschland nicht als Gefährder eingestuft.

Die Haftanstalten in Konstanz und Freiburg, wo der 29-Jährige wegen Diebstahls bis 2017 seine Strafe verbüßte, hatten nach Angaben des Justizministeriums keinen Hinweis auf eine radikal-islamische Gesinnung des Mannes. Der Behörde in Stuttgart zufolge war Chekatt bis 27. Februar 2017 im Gefängnis in Freiburg untergebracht, bis er nach Frankreich überstellt wurde. Nötig war die Verlegung laut Justizministerium, weil Freiburg nach dem Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg für Strafen von mehr als einem Jahr und drei Monaten zuständig ist.

Das Urteil des Amtsgerichts Singen erging im Oktober 2016, nachdem der Mann in Engen (Kreis Konstanz) in eine Apotheke eingebrochen war und dort Geld gestohlen hatte. Er war vorbestraft wegen Diebstahls. Das Urteil in Singen lautete auf zwei Jahre und drei Monate.

Die Vorstrafen wegen Einbruchdiebstählen aus Frankreich und der Schweiz waren dem Gericht in Singen zwar bekannt - nicht aber, dass er ein Gefährder sein könnte. In Deutschland würden Gefährder etwa so eingestuft, weil von ihnen bekannt sei, dass sie in Kriegsgebiete gereist seien und sich dort im Umgang mit schweren Waffen und Sprengstoffen geübt hätten, sagte Strobl. „Aber allein das ist noch keine Straftat. Da finden Sie keinen Richter, der eine solche Person verurteilt“, erklärte der Minister in der Fernsehsendung.

Die betreffenden Menschen liefen allerdings auch nicht unbeobachtet herum, betonte er. „Die ganz Gefährlichen haben wir mit großem Personalaufwand im Grunde genommen unter Beobachtung. Aber das will ich einfach mal klar sagen: Das ist natürlich ein Gefahrenpotenzial“, sagte Strobl. Er hat nach eigener Darstellung auch einen verbesserten Informationsaustausch zum Thema Gefährder auf den Weg gebracht.

„Viele Gefährder haben eine allgemeinkriminelle Vorgeschichte und sind in höchstem Maße mobil“, sagte Strobl der Deutschen Presse-Agentur. „Für die Polizei, für die Sicherheitsbehörden, können Informationen darüber ein fehlender Mosaikstein sein, um eine terroristische Gefahr abzuwehren.“

Behörden müssten jede noch so kleine Information einer kriminellen Geschichte dieser Gefährder jederzeit per Knopfdruck abrufen können. „Beim Informationsaustausch zu Gefährdern müssen wir uns auf Bundes- und Landesebene bestmöglich vernetzen und aufstellen.“ Das seien auch die Lehren aus dem Fall Anis Amri, der 2016 einen Attentat auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin verübt hatte.

Für eine bessere Terrorbekämpfung brauche es einen schnellen, verbindlichen und zielgerichteten Informationsaustausch, sagte Strobl. Er habe deshalb auch veranlasst, dass bei Gefährdern nicht zuletzt einfache Delikte erfasst würden und bundesweit abrufbar seien. „Die Vorteile liegen auf der Hand: Bundesweit hat so jede Polizistin und jeder Polizist einen Gesamtüberblick über die kriminelle Vorgeschichte eines Gefährders“, sagte der Minister.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe schaltete sich ebenfalls in die Ermittlungen ein. Es sei am Mittwoch ein Verfahren gegen ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden, sagte die Sprecherin der Behörde am Donnerstag dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitag). Die Bundesanwaltschaft habe die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles aufgenommen. Ein weiterer Grund sei, dass von dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt sechs Menschen aus Deutschland traumatisiert seien, wenn auch nicht körperlich verletzt. Sie betonte, die Federführung der Ermittlungen liege weiterhin bei den französischen Behörden.

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