Terrorismus:Frankreich beantragt wegen Terror erstmals Hilfe nach EU-Vertrag

Paris (dpa) - Nach den Terroranschlägen von Paris bittet Frankreich erstmals in der EU-Geschichte auf Basis der Verträge um Hilfe der übrigen Mitgliedstaaten. Grundlage ist Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags, der im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet gilt. Das Gesuch bestätigten Diplomaten in Brüssel. Welche Art von Unterstützung sich Frankreich konkret vorstellt, ist noch unklar. Diplomaten sagten, es könne um einen eher symbolischen Akt gehen, vielleicht aber auch um sehr konkrete Maßnahmen wie den intensiveren Austausch von Geheimdienstinformationen.

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Paris (dpa) - Nach den Terroranschlägen von Paris bittet Frankreich erstmals in der EU-Geschichte auf Basis der Verträge um Hilfe der übrigen Mitgliedstaaten. Grundlage ist Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags, der im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet gilt. Das Gesuch bestätigten Diplomaten in Brüssel. Welche Art von Unterstützung sich Frankreich konkret vorstellt, ist noch unklar. Diplomaten sagten, es könne um einen eher symbolischen Akt gehen, vielleicht aber auch um sehr konkrete Maßnahmen wie den intensiveren Austausch von Geheimdienstinformationen.

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