Hamburg:Neue Regelung für Weihnachtsamnestie

Hamburg (dpa/lno) - Hamburg hat die seit mehr als 30 Jahren übliche Weihnachtsamnestie für Strafgefangene neu geregelt. Für eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gibt es nun klare Kriterien. Im Idealfall könnten Gefangene noch immer bis zu fünf Wochen vor dem eigentlichen Ende ihrer Strafe freikommen, erklärte die Justizbehörde. Doch statt der Gnadenstelle in der Behörde prüft nun die Gefängnisleitung von sich aus, ob ein Häftling von der Regelung profitieren kann. Wenn er zu einer Strafe von unter einem Jahr verurteilt wurde, sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und auch keine Abschiebung droht, ist das der Fall. Bis Anfang Dezember seien sieben Anträge erfolgreich gestellt worden, hieß es.

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Hamburg (dpa/lno) - Hamburg hat die seit mehr als 30 Jahren übliche Weihnachtsamnestie für Strafgefangene neu geregelt. Für eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gibt es nun klare Kriterien. Im Idealfall könnten Gefangene noch immer bis zu fünf Wochen vor dem eigentlichen Ende ihrer Strafe freikommen, erklärte die Justizbehörde. Doch statt der Gnadenstelle in der Behörde prüft nun die Gefängnisleitung von sich aus, ob ein Häftling von der Regelung profitieren kann. Wenn er zu einer Strafe von unter einem Jahr verurteilt wurde, sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und auch keine Abschiebung droht, ist das der Fall. Bis Anfang Dezember seien sieben Anträge erfolgreich gestellt worden, hieß es.

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