Staatsanwaltschaft:Rassismusverdacht in Rotenburg nicht erhärtet

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Eine Party in einer Ausbildungsstätte der Finanzverwaltung endete mit Vorwürfen der Volksverhetzung. Nach Vernehmung Dutzender Zeugen kommen die Ermittler zu einem Ergebnis. In einem ähnlichen Fall dauern die Ermittlungen an.

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Rotenburg (dpa/lhe) - Der Verdacht volksverhetzender Gesänge im Januar bei einer Party im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz im nordosthessischen Rotenburg hat sich laut Staatsanwaltschaft Fulda nicht bestätigt. Die Behörde teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag mit, „dass die Vernehmung von über 50 Zeugen und die Inaugenscheinnahme mehrerer Videos der Veranstaltung die Gerüchte, dass zu dem Lied "L'Amour Toujours" von Gigi D'Agostino fremdenfeindliche Parolen gesungen worden seien, nicht erhärten konnten“. Weder sei bei den Videos „das Lied entsprechend abgewandelt zu hören noch konnte durch vor Ort befindliche Zeugen bestätigt werden, dass durch andere entsprechende Gesänge vorgenommen worden seien“.

Die Party war nach Angaben des Studienzentrums von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prüfungsjahrgangs organisiert worden. Früheren Medienberichten zufolge sollen angeblich Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gerufen worden sein. Der Anfangsverdacht schlug Wellen bis in den Haushaltsausschuss des hessischen Landtags in Wiesbaden im Februar. In Rotenburg demonstrierten damals Hunderte Studierende gegen Rassismus. 

Das Studienzentrum der Finanzverwaltung und der Justiz bildet nach eigenen Angaben jährlich rund 1000 neue duale Studierende sowie Auszubildende für den öffentlichen Dienst aus. Davon entfallen auf die hessische Finanzverwaltung etwa 820 und auf die hessische und teilweise thüringische Justiz etwa 210 neue Anwärter und Anwärterinnen.

Ende Februar soll es zudem bei einer Feier im Forstamt Weilburg im Kreis Limburg-Weilburg zu rechtsextremen Handlungen gekommen sein. Nach früheren Angaben der Polizei habe es Sachbeschädigungen gegeben. Zudem bestehe gegen einige der Teilnehmer der Verdacht, verfassungswidrige Parolen skandiert und verbotene Handzeichen gezeigt zu haben. „Auch könnte es während der Feier zum Abspielen von in Deutschland indizierter Musik gekommen sein“, berichtete die Polizei seinerzeit. Wie die Staatsanwaltschaft Limburg am Donnerstag der dpa mitteilte, dauern in dem Fall die Ermittlungen weiter an.

© dpa-infocom, dpa:240321-99-417784/2

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